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Ventapp Service GmbH

Gerichtstand, Verwaltungsgesellschaft
Adresse / Anfahrt
Hooghe Weg 45
47906 Kempen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2009. Geschäftsanschrift: Hooghe Weg 45, 47906 Kempen. Gegenstand: die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis zusteht. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt wird. Geschäftsführer: Schmitz, Egon, Krefeld, *11.01.1939; Thomas, Heinz-Josef, Korschenbroich, *24.11.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-12-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Übertragung von Geschäftsanteilen) beschlossen.

2012-04-26:
Bestellt als Geschäftsführer: Holmer, Fred, Kempen, *07.12.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-08-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2012 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurde § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert. Neue Firma: Ventapp Service GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Montage- und Serviceleistungen im Bereich "Ventilatoren und Apparatebau" sowie aller artverwandten Tätigkeiten. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen oder mehreren Geschäftsführern kann jederzeit die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt werden. Ebenso können sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geändert, nunmehr Geschäftsführer: Holmer, Fred, Kempen, *07.12.1959; Schmitz, Egon, Krefeld, *11.01.1939; Thomas, Heinz-Josef, Korschenbroich, *24.11.1959, jeweils für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der VENTAPP GmbH, Kempen (Amtsgericht Krefeld, HRB 14006) von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2013-01-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Egon, Krefeld, *11.01.1939.

2014-01-16:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Industriering Ost 23, 47906 Kempen.

2015-01-22:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Hooghe Weg 45, 47906 Kempen.

2016-04-04:
Nach Änderung des Wohnortes Geschäftsführer: Holmer, Fred, Tönisvorst, *07.12.1959, für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der VENTAPP GmbH, Kempen (Amtsgericht Krefeld, HRB 14006) von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft hat mit der VENTAPP GmbH mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRB 14006) als herrschendem Unternehmen am 16.02.2016 einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2016 zugestimmt.

2018-05-23:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VENTAPP GmbH am 23.05.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

2018-05-23:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.05.2018 mit der VENTAPP GmbH mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRB 14006) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.