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Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH

VEVG, Wertstoffhöfe, Schadstoffsammlung..., Abfallablagerungen, DSD-Standplätze, Erarbeitung/Versand, Gebührenbescheide, Grünabfällen
Adresse / Anfahrt
Dorfstraße 36
17495 Karlsburg
1x Adresse:

(Haus 1, EG, Raum 031/033/041)
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-11-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2010 hat eine weitgehende Änderung des Gesellschaftsvertrages unter redaktioneller Abänderung in § 2 (Gegenstand), § 4 (Stammkapital) sowie unter Neufassung der Vorschriften der §§ 8.1, 8.2, 9.1, 9.2 (Aufsichtsrat, Beschlußfassung Aufsichtsrat), ferner eine Abänderung in § 11 (Gesellschafterversammlung) und eine Neufassung der §§ 14.2 bis 14.5 (Jahresabschluß) sowie unter Streichung einzelner Vorschriften ein Aufrücken der Nummerierung in den Abschnitten IV, V, VI beschlossen. Geschäftsanschrift: Dorfstr. 36, 17495 Karlsburg.

2014-03-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2014 hat unter Neufassung der Satzung im übrigen - vornehmlich zur Anpassung an geänderte kommunalrechtliche Zustände - unter anderem eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine redaktionelle Änderung in § 2 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH.

2019-07-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Ergänzung der Allgemeinen Vertretungsregelung in § 6 und Änderungen in § 8 (Zusammensetzung Aufsichtsrat), § 9 (Sitzungen und Beschlußfassung des Aufsichtsrates) in den Absätzen 2, 5 und 7 sowie des § 11 Absatz 1 (Einberufung der Gesellschafterversammlung und Beschlußfassung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Abfallentsorgung des Landkreises, soweit sie gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes -KrWG - auf Dritte übertragbar und der Landkreis durch Verträge mit Dritten nicht anderweitig rechtlich gebunden ist. Die beinhaltet insoweit auch die Beteiligung an Unternehmen, die auf dem Gebiet des Landkreises Leistungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erbringen. Ferner die Erbringung von Leistungen und Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung, soweit gesetzlich zulässig, auch hoheitlicher Natur für den Landkreis Vorpommern-Greifswald bzw. Gesellschaften, an den der Landkreis selbst oder die Gesellschaft beteiligt ist. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2020-02-07:
Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.

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