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Verlag Lensing-WoIff GmbH & Co. KG

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Westenhellweg 86-88
44137 Dortmund
6x Adresse:

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44145 Dortmund


Kontakt
115 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 115 Mitarbeiter
Formell
18x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-11:
Prokura erloschen: Fischer, Uwe, Holzwickede, *24.02.1956; Koslowski, Bernd, Düsseldorf, *04.10.1960. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Kauerauf, Jens, Dortmund, *30.08.1968; Runge, Boris, Dortmund, *09.08.1975.

2010-06-14:
Prokura erloschen: Kauerauf, Jens, Dortmund, *30.08.1968.

2011-02-11:
Nach Namensänderung, vormals Runge, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Stöber, Boris, Dortmund, *09.08.1975.

2012-10-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der PMS Nord-Münsterland GmbH & Co. KG vom 29.08.2012 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung auf die PMS Nord-Münsterland GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 17561) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-10-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der MZ Medien Holding GmbH & Co. KG vom 29.08.2012 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die MZ Medien Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 9439) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-09-20:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 und der Gesellschafterversammlung der EVZ GmbH & Co. KG vom 28.08.2013 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die EVZ GmbH & Co. KG mit Sitz in Emsdetten (Amtsgericht Steinfurt HRA 6561) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-09-24:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung der Dorstener und Halterner Zeitungsverlagsgesellschaft mbH & Co. KG vom 25.08.2014 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Dorstener und Halterner Zeitungsverlagsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 3076) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-09-30:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung der Münsterland Zeitung Medien GmbH & Co. KG vom 25.08.2014 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Münsterland Zeitung Medien GmbH & Co. KG mit Sitz in Ahaus (Amtsgericht Coesfeld HRA 5881) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-10-01:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung der Lensing Reisen GmbH & Co. KG vom 25.08.2014 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Lensing Reisen GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 17093) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-03-16:
Prokura erloschen: Stöber, Boris, Dortmund, *09.08.1975.

2017-10-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2017 mit der Deutscher Bundeswehr-Verlag mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 144) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-10-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2017 mit der sternemann media Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 23794) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-10-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2017 mit der Gebr. Lensing Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 18575) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-05-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2018 mit der Lensing Reisen Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 22945) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-06-28:
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2020-04-02:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: JLW Beteiligungsgesellschaft OHG, Dortmund .

2021-01-04:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: LW Dialog Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund ; West Call Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 13406). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2020 mit der LW Dialog GmbH & Co.. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 17101) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2020 mit der West Call GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 13578) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-02-22:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: LW Dialog Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund ; West Call Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 13406). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: JLW Beteiligungsgesellschaft OHG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HR A 14367), von der Vertretung ausgeschlossen.

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