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Verlag Otto Heinevetter Lehrmittel GmbH

Büro-Öffnungszeiten, CE-Kennzeichen, Denktrainer..., Einlagensatz, Entflammbarkeit, GPSGV, Grundlizenz, Jahre Leerkarton
Adresse / Anfahrt
Elchweg 15
22927 Großhansdorf
1x Adresse:

Holstenhofweg 45
22043 Hamburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-15:
Die Gesellschafterversammlung hat am 02.12.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile), 8 und 15 zu ändern. Geschäftsanschrift: Papenstraße 41, 22089 Hamburg.

2015-12-18:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Holstenhofweg 45, 22043 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Klaibor, Michael, Kaufmann, Großhansdorf, *28.03.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-01-04:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Klopfer, Werner, Kaufmann, Hamburg.

2021-08-16:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FORMAT OFFSET Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 27093) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 16.08.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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