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Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG

Verlag, Marke, Neuerscheinung..., Belletristik, Unterhaltungsliteratur, Geschenkverlage, Mini-Wochenkalender, Vliet, Geschenkanlässe, Weltbild, Getextet, Musikszene
Adresse / Anfahrt
Hilblestraße 54
80636 München
2x Adresse:

Altenberg 2
35606 Solms


Maria-Luiko-Straße 54
80636 München


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64 Ansprechpartner/Personen
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mind. 64 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-26:
Die Pattloch Verlag Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München und die Droemer Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 41619) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-21:
Die Groh Verlag GmbH mit dem Sitz in Germering ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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