2015-10-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.09.2015. Geschäftsanschrift: Schleussnerstraße 90, 63263 Neu-Isenburg. Gegenstand: die Entwicklung und der Vertrieb von Softwareprogrammen und -programmpaketen, die Schulung, Unternehmensberatung sowie technischer Verlag, Serviceleistungen in Informatik, Verkauf von Hardware und Material jeglicher Art, insbesondere Informatiksystemen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Guglielmini, Paolo, Genf / Schweiz, *04.06.1977; Mills, David Anthony, Edgmon / Vereinigtes Königreich, *15.06.1972, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-19: Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 37.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der SESCOI GmbH, Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 9618) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 62.500,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 12.05.2017 Bezug genommen.
2017-09-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SESCOI GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-05-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Licom Systems GmbH mit dem Sitz in Aachen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-03-23: Bestellt als Geschäftsführer: Dilger, Steffen Jan, Dreieich, *28.06.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Lee, Simon Ellis, Tresham / Vereinigtes Königreich, *10.05.1959; Seum, Artur Andreas, Dreieich, *05.03.1971; Seuren, Jean-Paul, Amberg, *29.09.1959.
2021-04-19: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Feldmann, Ulrich, Wuppertal, *30.12.1973; Rohrmüller, Karl, Parkstetten, *23.07.1967; Schmitt, Ralph, Essenbach, *02.10.1959.
2021-05-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MECADAT AG mit dem Sitz in Langenbach verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.