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Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbande GmbH

Designschild, Bandschnallen, Festbedarf..., Brandschutzerziehung, Bestellhotline, Jahrbücher, Brandschutz Vorbeugender, Einsatzpraxis, Gefährliche Stoffe, Jugendfeuerwehr-Tragewimpel
Adresse / Anfahrt
Koblenzer Straße 135
53177 Bonn
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-01-24:
Geschäftsanschrift: Koblenzer Straße 135, 53177 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Schäfer, Rolf Josef, Geschäftsführer, Bonn. Bestellt zum Geschäftsführer: Grashoff, Markus, Taucha, *07.01.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-08-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2011 mit der Deutscher Feuerwehrverband Medien-GmbH mit Sitz in Bonn (Amtgericht Bonn, HRB 3125) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2011 mit der Deutscher Feuerwehrverband Service GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 7522) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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