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Viega Holding GmbH & Co. KG

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Viega Platz 1
57439 Attendorn
1x Adresse:

Postfach 430
57428 Attendorn


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118 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 118 Mitarbeiter
Formell
36x HR-Bekanntmachungen:

2005-05-30:
Prokura erloschen: Schiffer, Karl-Heinz, Attendorn.

2005-12-12:
Prokura erloschen: Feldmann, Peter, Attendorn, *30.06.1963.

2005-12-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2005 mit der Metallwerke Otto Dingerkus GmbH mit Sitz in Attendorn (AG Siegen HR B 6931) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-03-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen erteilt an: Brockow, Andreas, Hilchenbach, *16.05.1963.

2008-04-28:
Prokura erloschen: Dr. Schmidt, Georg, Attendorn.

2008-11-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Liedtke, Udo, Bad Homburg v.d.Höhe, *13.02.1960.

2009-06-30:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr.-Ing. Rehse, Michael, Attendorn, *22.12.1966.

2009-10-12:
Prokura erloschen: Dr. Liedtke, Udo, Attendorn, *13.02.1960.

2010-04-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.01.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.01.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.01.2010 mit der gabotherm GmbH Niederwinkling ( vormals Köln ) mit Sitz in Niederwinkling (vormals Köln, AG Köln HR B 66608) (AG Straubing HRB 11521) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-10-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Wachholz, Axel, Dortmund, *28.03.1970.

2012-10-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Fiefhaus, Andreas, Attendorn, *17.05.1969.

2012-10-26:
Prokura erloschen: Maier, Karl-Heinz, Attendorn, *22.09.1947.

2013-01-22:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Franz Viegener II Beteiligungs GmbH, Attendorn (HRB 7200). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Franz Viegener II Beteiligungs GmbH, Seewalchen/Österreich (Landesgericht Wels FN 388179b), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-07-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18. Juli 2013 und der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der gabotherm I GmbH mit Sitz in Niederwinkling (Amtsgericht Straubing - HR B 11527) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-07-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18. Juli 2013 und der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Franz Viegener II Beteiligungs GmbH mit Sitz in Attendorn (Amtsgericht Siegen - HR B 7200) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-10-15:
Prokura erloschen: Dr. Staudacher, Norbert, Eschweiler, *17.01.1960.

2014-04-06:
Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schöler, Peter, Köln, *30.12.1967.

2016-03-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Viegener, Anna Katrin, Attendorn, *09.02.1983.

2016-11-23:
Prokura erloschen: Dr.-Ing. Rehse, Michael, Attendorn, *22.12.1966.

2017-01-09:
Neue Firma: Viega Holding GmbH & Co. KG. Nach Berichtigung aufgrund Firmenänderung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Viega Holding Beteiligungs GmbH, Seewalchen / Österreich (Landesgericht Wels FN 388179b), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-02-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Baginski, Ralf, Neetze, *30.01.1962.

2017-07-05:
Prokura erloschen: Wachholz, Axel, Dortmund, *28.03.1970.

2017-08-29:
1. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante Verschmelzung der Viega Motion GmbH auf die Viega Holding GmbH & Co. KG eingereicht worden.2. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) die Viega Motion GmbH, eine nach den Gesetzen der Republik Österreich errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Seewalchen am Attersee, Republik Österreich als übertragende Gesellschaft.b) die Viega Holding GmbH & Co. KG, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Attendorn als übernehmende Gesellschaft.3. Die Viega Motion GmbH ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Wels unter FN 452865d.Die Viega Holding GmbH & Co. KG ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7404.4. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern:a) Den Gläubigern der Viega Motion GmbH als der übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 UmwG analog i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Viega Holding GmbH & Co. KG nach § 122a Abs. 2 UmwG analog i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber Viega Holding GmbH & Co. KG unter folgender Anschrift schriftlich geltend zu machen:Viega Holding GmbH & Co. KGViega Platz 157439 AttendornHierzu ist eine Bezeichnung der Forderung nach Parteien, Grund und Höhe erforderlich.b) Gläubigern der Viega Motion GmbH als übertragender Gesellschaft, die sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan nach Maßgabe von § 221a Abs. 1 5. 2 öAktG in sinngemäßer Anwendung des § 8 Abs. 2a EU-VerschG bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, können nach Maßgabe der nachstehenden Eckpunkte Befriedigung oder Sicherstellung ihrer Forderungen verlangen.Anspruchsberechtigt sind alle Gläubiger, deren Forderungen gegenüber der übertragenden Gesellschaft bis zum Ende der Zweimonatsfrist entstanden sind / entstehen.Ob die Forderung auf Vertrag oder Gesetz beruht, ist unerheblich. Sicherzustellen sind aber nur schuldrechtliche Ansprüche, nicht dingliche Rechte.Sicherstellungsfähig sind nur Forderungen, die bereits (dem Grunde nach) entstanden sind, für die jedoch noch nicht Befriedigung verlangt werden kann. Dies betrifft etwa noch nicht fällige oder aufschiebend bedingte Forderungen. Für fällige und unbedingte Forderungen kann nur Befriedigung verlangt werden. Ein zusätzlicher Sicherstellungsanspruch besteht nicht und zwar auch dann nicht, wenn die Befriedigung verweigert oder die Forderung bestritten wird.Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft müssen ihre Forderungen dem Grunde und der Höhe nach zum Zwecke der Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten bei der übertragenden Gesellschaft unter folgender Anschrift anmelden:Viega Motion GmbHRaiffeisenplatz 1, Top 4a4863 Seewalchen am AtterseeRepublik ÖsterreichDie Meldung hat schriftlich zu erfolgen und muss der übertragenden Gesellschaft innerhalb dieser Frist zugehen. Eine Absendung am letzten Tag dieser Frist genügt nicht. Eine Klageerhebung ist nicht erforderlich. Der Ablauf der Frist nimmt dem Gläubiger zwar den Sicherstellungsanspruch, der Anspruch auf die Forderung selbst bleibt aber unberührt.Einer Glaubhaftmachung oder Bescheinigung der Gesellschaftsgläubiger, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, bedarf es nicht.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht jedoch solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.c) Die übernehmende Viega Holding GmbH & Co. KG ist Alleingesellschafterin der übertragenden Viega Motion GmbH, so dass Angaben zur Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Vollständige Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der Viega Holding GmbH & Co. KG, Viega Platz 1, 57439 Attendorn.

2017-08-29:
1. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante Verschmelzung der Viega Future GmbH auf die Viega Holding GmbH & Co. KG eingereicht worden.2. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) die Viega Future GmbH, eine nach den Gesetzen der Republik Österreich errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Seewalchen am Attersee, Republik Österreich als übertragende Gesellschaft.b) die Viega Holding GmbH & Co. KG, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Attendorn als übernehmende Gesellschaft.3. Die Viega Future GmbH ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Wels unter FN 45286 7g.Die Viega Holding GmbH & Co. KG ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7404.4. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern:a) Den Gläubigern der Viega Future GmbH als der übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 UmwG analog i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Viega Holding GmbH & Co. KG nach § 122a Abs. 2 UmwG analog i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber Viega Holding GmbH & Co. KG unter folgender Anschrift schriftlich geltend zu machen:Viega Holding GmbH & Co. KGViega Platz 157439 AttendornHierzu ist eine Bezeichnung der Forderung nach Parteien, Grund und Höhe erforderlich.b) Gläubigern der Viega Future GmbH als übertragender Gesellschaft, die sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan nach Maßgabe von § 221a Abs. 1 5. 2 öAktG in sinngemäßer Anwendung des § 8 Abs. 2a EU-VerschG bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, können nach Maßgabe der nachstehenden Eckpunkte Befriedigung oder Sicherstellung ihrer Forderungen verlangen.Anspruchsberechtigt sind alle Gläubiger, deren Forderungen gegenüber der übertragenden Gesellschaft bis zum Ende der Zweimonatsfrist entstanden sind / entstehen.Ob die Forderung auf Vertrag oder Gesetz beruht, ist unerheblich. Sicherzustellen sind aber nur schuldrechtliche Ansprüche, nicht dingliche Rechte.Sicherstellungsfähig sind nur Forderungen, die bereits (dem Grunde nach) entstanden sind, für die jedoch noch nicht Befriedigung verlangt werden kann. Dies betrifft etwa noch nicht fällige oder aufschiebend bedingte Forderungen. Für fällige und unbedingte Forderungen kann nur Befriedigung verlangt werden. Ein zusätzlicher Sicherstellungsanspruch besteht nicht und zwar auch dann nicht, wenn die Befriedigung verweigert oder die Forderung bestritten wird.Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft müssen ihre Forderungen dem Grunde und der Höhe nach zum Zwecke der Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten bei der übertragenden Gesellschaft unter folgender Anschrift anmelden:Viega Future GmbHRaiffeisenplatz 1, Top 4a4863 Seewalchen am AtterseeRepublik ÖsterreichDie Meldung hat schriftlich zu erfolgen und muss der übertragenden Gesellschaft innerhalb dieser Frist zugehen. Eine Absendung am letzten Tag dieser Frist genügt nicht. Eine Klageerhebung ist nicht erforderlich. Der Ablauf der Frist nimmt dem Gläubiger zwar den Sicherstellungsanspruch, der Anspruch auf die Forderung selbst bleibt aber unberührt.Einer Glaubhaftmachung oder Bescheinigung der Gesellschaftsgläubiger, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, bedarf es nicht.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht jedoch solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.cJ Die übernehmende Viega Holding GmbH & Co. KG ist Alleingeselischafterin der übertragenden Viega Future GmbH, so dass Angaben zur Ausübung der Rechte der Mmderheitsgesellschafter entfallen.Vollständige Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der Viega Holding GmbH & Co. KG, Viega Platz 1, 57439 Attendorn.

2017-08-29:
1. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante Verschmelzung der Viega EMEAPA Beteiligungs GmbH auf die Viega Holding GmbH & Co. KG eingereicht worden.2. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) die Viega EMEAPA Beteiligungs GmbH, eine nach den Gesetzen der Republik Österreich errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Seewalchen am Attersee, Republik Österreich als übertragende Gesellschaft.b) die Viega Holding GmbH & Co. KG, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Attendorn als übernehmende Gesellschaft.3. Die Viega EMEAPA Beteiligungs GmbH ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Wels unter FN 452864b.Die Viega Holding GmbH & Co. KG ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7404.4. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern:a) Den Gläubigern der Viega EMEAPA Beteiligungs GmbH als der übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 UmwG analog i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Viega Holding GmbH & Co. KG nach § 122a Abs. 2 UmwG analog i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber Viega Holding GmbH & Co. KG unter folgender Anschrift schriftlich geltend zu machen:Viega Holding GmbH & Co. KGViega Platz 157439 AttendornHierzu ist eine Bezeichnung der Forderung nach Parteien, Grund und Höhe erforderlich.b) Gläubigern der Viega EMEAPA Beteiligungs GmbH als übertragender Gesellschaft, die sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan nach Maßgabe von § 221a Abs. 1 S. 2 öAktG in sinngemäßer Anwendung des § 8 Abs. 2a EU-VerschG bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, können nach Maßgabe der nachstehenden Eckpunkte Befriedigung oder Sicherstellung ihrer Forderungen verlangen.Anspruchsberechtigt sind alle Gläubiger, deren Forderungen gegenüber der übertragenden Gesellschaft bis zum Ende der Zweimonatsfrist entstanden sind / entstehen.Ob die Forderung auf Vertrag oder Gesetz beruht, ist unerheblich. Sicherzustellen sind aber nur schuldrechtliche Ansprüche, nicht dingliche Rechte.Sicherstellungsfähig sind nur Forderungen, die bereits (dem Grunde nach) entstanden sind, für die jedoch noch nicht Befriedigung verlangt werden kann. Dies betrifft etwa noch nicht fällige oder aufschiebend bedingte Forderungen. Für fällige und unbedingte Forderungen kann nur Befriedigung verlangt werden. Ein zusätzlicher Sicherstellungsanspruch besteht nicht und zwar auch dann nicht, wenn die Befriedigung verweigert oder die Forderung bestritten wird.Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft müssen ihre Forderungen dem Grunde und der Höhe nach zum Zwecke der Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten bei der übertragenden Gesellschaft unter folgender Anschrift anmelden:Viega EMEAPA Beteiligungs GmbHRaiffeisenplatz 1, Top 4a4863 Seewalchen am AtterseeRepublik ÖsterreichDie Meldung hat schriftlich zu erfolgen und muss der übertragenden Gesellschaft innerhalb dieser Frist zugehen. Eine Absendung am letzten Tag dieser Frist genügt nicht. Eine Klageerhebung ist nicht erforderlich. Der Ablauf der Frist nimmt dem Gläubiger zwar den Sicherstellungsanspruch, der Anspruch auf die Forderung selbst bleibt aber unberührt.Einer Glaubhaftmachung oder Bescheinigung der Gesellschaftsgläubiger, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, bedarf es nicht.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht jedoch solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des lnsolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.c) Die übernehmende Viega Holding GmbH & Co. KG ist Alleingesellschafterin der übertragenden Viega EMEAPA Beteiligungs GmbH, so dass Angaben zur Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Vollständige Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der Viega Holding GmbH & Co. KG, Viega Platz 1, 57439 Attendorn.

2017-08-29:
1. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante Verschmelzung der Viega CE Beteiligungs GmbH auf die Viega Holding GmbH & Co. KG eingereicht worden.2. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) die Viega CE Beteiligungs GmbH, eine nach den Gesetzen der Republik Österreich errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Seewalchen am Attersee, Republik Österreich als übertragende Gesellschaft.b) die Viega Holding GmbH & Co. KG, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Attendorn als übernehmende Gesellschaft.3. Die Viega CE Beteiligungs GmbH ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Wels unter FN 452863a.Die Viega Holding GmbH & Co. KG ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7404.4. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern:a) Den Gläubigern der Viega CE Beteiligungs GmbH als der übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 UmwG analog i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Viega Holding GmbH & Co. KG nach § 122a Abs. 2 UmwG analog i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber Viega Holding GmbH & Co. KG unter folgender Anschrift schriftlich geltend zu machen:Viega Holding GmbH & Co. KGViega Platz 157439 AttendornHierzu ist eine Bezeichnung der Forderung nach Parteien, Grund und Höhe erforderlich.b) Gläubigern der Viega CE Beteiligungs GmbH als übertragender Gesellschaft, die sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan nach Maßgabe von § 221a Abs. 1 S. 2 öAktG in sinngemäßer Anwendung des § 8 Abs. 2a EUVerschG bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, können nach Maßgabe der nachstehenden Eckpunkte Befriedigung oder Sicherstellung ihrer Forderungen verlangen.Anspruchsberechtigt sind alle Gläubiger, deren Forderungen gegenüber der übertragenden Gesellschaft bis zum Ende der Zweimonatsfrist entstanden sind / entstehen.Ob die Forderung auf Vertrag oder Gesetz beruht, ist unerheblich. Sicherzustellen sind aber nur schuldrechtliche Ansprüche, nicht dingliche Rechte.Sicherstellungsfähig sind nur Forderungen, die bereits (dem Grunde nach) entstanden sind, für die jedoch noch nicht Befriedigung verlangt werden kann. Dies betrifft etwa noch nicht fällige oder aufschiebend bedingte Forderungen. Für fällige und unbedingte Forderungen kann nur Befriedigung verlangt werden. Ein zusätzlicher Sicherstellungsanspruch besteht nicht und zwar auch dann nicht, wenn die Befriedigung verweigert oder die Forderung bestritten wird.Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft müssen ihre Forderungen dem Grunde und der Höhe nach zum Zwecke der Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten bei der übertragenden Gesellschaft unter folgender Anschrift anmelden:Viega CE Beteiligungs GmbHRaiffeisenplatz 1, Top 4a4863 Seewalchen am AtterseeRepublik ÖsterreichDie Meldung hat schriftlich zu erfolgen und muss der übertragenden Gesellschaft innerhalb dieser Frist zugehen. Eine Absendung am letzten Tag dieser Frist genügt nicht. Eine Klageerhebung ist nicht erforderlich. Der Ablauf der Frist nimmt dem Gläubiger zwar den Sicherstellungsanspruch, der Anspruch auf die Forderung selbst bleibt aber unberührt.Einer Glaubhaftmachung oder Bescheinigung der Gesellschaftsgläubiger, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, bedarf es nicht.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht jedoch solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.c) Die übernehmende Viega Holding GmbH & Co. KG ist Alleingesellschafterin der übertragenden Viega CE Beteiligungs GmbH, so dass Angaben zur Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Vollständige Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der Viega Holding GmbH & Co. KG, Viega Platz 1, 57439 Attendorn.

2017-08-29:
1. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante Verschmelzung der Franz Viegener II Beteiligungs GmbH auf die Viega Holding GmbH & Co. KG eingereicht worden.2. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) die Franz Viegener II Beteiligungs GmbH, eine nach den Gesetzen der Republik Österreich errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Seewalchen am Attersee, Republik Österreich als übertragende Gesellschaft.b) die Viega Holding GmbH & Co. KG, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Attendorn als übernehmende Gesellschaft.3. Die Franz Viegener II Beteiligungs GmbH ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Wels unter FN 452866f.Die Viega Holding GmbH & Co. KG ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7404.4. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern:a) Den Gläubigern der Franz Viegener II Beteiligungs GmbH als der übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 UmwG analog i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Viega Holding GmbH & Co. KG nach § 122a Abs. 2 UmwG analog i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber Viega Holding GmbH & Co. KG unter folgender Anschrift schriftlich geltend zu machen:Viega Holding GmbH & Co. KGViega Platz 157439 AttendornHierzu ist eine Bezeichnung der Forderung nach Parteien, Grund und Höhe erforderlich.b) Gläubigern der Franz Viegener II Beteiligungs GmbH als übertragender Gesellschaft, die sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan nach Maßgabe von § 221a Abs. 1 5. 2 öAktG in sinngemäßer Anwendung des § 8 Abs. 2a EU-VerschG bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, können nach Maßgabe der nachstehenden Eckpunkte Befriedigung oder Sicherstellung ihrer Forderungen verlangen.Anspruchsberechtigt sind alle Gläubiger, deren Forderungen gegenüber der übertragenden Gesellschaft bis zum Ende der Zweimonatsfrist entstanden sind / entstehen.Ob die Forderung auf Vertrag oder Gesetz beruht, ist unerheblich. Sicherzustellen sind aber nur schuldrechtliche Ansprüche, nicht dingliche Rechte.Sicherstellungsfähig sind nur Forderungen, die bereits (dem Grunde nach) entstanden sind, für die jedoch noch nicht Befriedigung verlangt werden kann. Dies betrifft etwa noch nicht fällige oder aufschiebend bedingte Forderungen. Für fällige und unbedingte Forderungen kann nur Befriedigung verlangt werden. Ein zusätzlicher Sicherstellungsanspruch besteht nicht und zwar auch dann nicht, wenn die Befriedigung verweigert oder die Forderung bestritten wird.Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft müssen ihre Forderungen dem Grunde und der Höhe nach zum Zwecke der Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten bei der übertragenden Gesellschaft unter folgender Anschrift anmelden:Franz Viegener II Beteiligungs GmbHRaiffeisenplatz 1, Top 4a4863 Seewalchen am AtterseeRepublik ÖsterreichDie Meldung hat schriftlich zu erfolgen und muss der übertragenden Gesellschaft innerhalb dieser Frist zugehen. Eine Absendung am letzten Tag dieser Frist genügt nicht. Eine Klageerhebung ist nicht erforderlich. Der Ablauf der Frist nimmt dem Gläubiger zwar den Sicherstellungsanspruch, der Anspruch auf die Forderung selbst bleibt aber unberührt.Einer Glaubhaftmachung oder Bescheinigung der Gesellschaftsgläubiger, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, bedarf es nicht.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht jedoch solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.c) Die übernehmende Viega Holding GmbH & Co. KG ist Alleingesellschafterin der übertragenden Franz Viegener II Beteiligungs GmbH, so dass Angaben zur Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Vollständige Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der Viega Holding GmbH & Co. KG, Viega Platz 1, 57439 Attendorn.

2017-12-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26. September 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26. September 2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26. September 2017 mit der Viega Future GmbH mit Sitz in Seewalchen am Attersee, Republik Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Wels, FN 452867 g) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung zur Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-12-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26. September 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26. September 2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26. September 2017 mit der Viega EMEAPA Beteiligungs GmbH mit Sitz in Seewalchen am Attersee, Republik Österreich, (Firmenbuch des Landesgerichts Wels, FN 452864 b) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung zur Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-12-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26. September 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26. September 2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26. September 2017 mit der Viega CE Beteiligungs GmbH mit Sitz in Seewalchen am Attersee, Republik Österreich, (Firmenbuch des Landesgerichts Wels, FN 452863 a) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung zur Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-12-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26. September 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26. September 2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26. September 2017 mit der Franz Viegener II Beteiligungs GmbH mit Sitz in Seewalchen am Attersee, Republik Österreich, (Firmenbuch des Landesgerichts Wels, FN 452866 f) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung zur Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-12-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26. September 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26. September 2017 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26. September 2017 mit der Viega Motion GmbH mit Sitz in Seewalchen am Attersee, Republik Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Wels, FN 452865 d) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung zur Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-12-18:
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Viega Holding Beteiligungs B.V., Naarden / Niederlande .

2018-04-05:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Grundke, Patrick, Solingen, *28.02.1973.

2021-03-01:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19. Februar 2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung durch Aufnahme auf die Viega GmbH & Co. KG mit Sitz in Attendorn (Amtsgericht Siegen, HRA 9165) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-11-08:
Prokura erloschen: Fiefhaus, Andreas Hermann, Attendorn, *17.05.1969.

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