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Viehoever Sondermaschinen GmbH

Zulieferer für kommerzielle und Industrieausrüstung, Bewerber-Pool, Newsletterdiensteanbieter..., Sinne des TTDSG, Beschäftigungsverhältnisses, Standardvertragsklauseln, Device-Fingerprinting, Blacklist, Mailchimp, Drittstaaten, Weisungen
Adresse / Anfahrt
Gutenbergstraße 30
41564 Kaarst
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20. Februar 2015. Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 30, 41564 Kaarst. Gegenstand: Konstruktion und Herstellung von Sondermaschinen und von steuerungstechnischen Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Viehoever, Daniel, Korschenbroich, *06.12.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Viehoever, Daniel, * 06.12.1975 unter der Firma Viehoever Sondermaschinen e.K. mit Sitz in Kaarst (Amtsgericht Neuss, HRA 7376 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20. Februar 2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-04-08:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31. März 2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.