2017-02-07: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten im Rahmen des beruflich zulässigen Umfangs. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Borstelmann, Jens, Architekt, Hamburg, *02.06.1973; Vietzke, Thomas, Architekt, Hamburg, *11.06.1975.