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Vilago Entwicklungs- & Servicegesellschaft mbH

Internet und Onlinemedien
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Tübinger Straße 1
70178 Stuttgart
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mind. 1 Mitarbeiter
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3x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.04.2015 mit Änderung vom 14.03.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 3 (Stammkapital) sowie die Einfügung von § 7a (Beirat) beschlossen. Der Sitz ist von Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 102474) nach Stuttgart verlegt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 29.363,00 EUR erhöht. Vormals "Elven Town Betreiber und Entwicklungs GmbH", nun: Neue Geschäftsanschrift: Tübinger Straße 1, 70178 Stuttgart. Gegenstand: Entwicklung und Betrieb einer Internet-Plattform auf der Grundlage eines Lizenzvertrages. Stammkapital nun: Stammkapital: 29.363,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Finkbeiner, Erwin, Leonberg, *10.02.1956.

2017-11-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Finkbeiner, Erwin, Leonberg, *10.02.1956, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-27:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VILAGO Deutschland GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 755591) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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