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Villa Mamaya gemeinnützige GmbH

Datenverarbeitung, Kind, Holding..., Mutter, Haus
Adresse / Anfahrt
Beethovenstraße 25
53773 Hennef (Sieg)
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2008. Geschäftsanschrift: Falkenweg 9, 53773 Hennef. Gegenstand: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Barion, Claudia, geb. Dorr, Hennef, *19.05.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-07-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2011 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und hierbei insbesondere die Änderung der Firma und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Villa Mamaya - Gemeinnützige-Mutter-Kind-Haus GmbH. Geschäftsanschrift: Beethovenstraße 25, 53773 Hennef. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere von jungen Müttern mit ihren Kindern gemäß § 19 SGB VIII. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die vollstationäre Betreuung von minderjährigen und jungen volljährigen Schwangeren und Müttern mit ihren Kindern unter fachlicher Begleitung rund um die Uhr. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (5) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (6) Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2016-07-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Villa Mamaya gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere der Erhalt oder die Wiederzusammenführung von Familien, der Schutz des Kindeswohls und der Stabilisierung von belasteten Müttern, Vätern und ihren Kindern gemäß § 19 SGB VIII sowie den §§ 18 Abs. (3), 27, 31, 35, 36 SGB VIII und den §§ 1626 Abs. 3, 1632, 1684, 1685 BGB. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die vollstationäre Betreuung von minderjährigen und jungen volljährigen Schwangeren und Müttern mit ihren Kindern unter fachlicher Begleitung rund um die Uhr ( § 19 SGB VIII) sowie durch die ambulante Nachbetreuung und ambulante Familienhilfe (gemäß §§ 18 Abs. 3, 27, 31, 35, 36 SGB VIII und den §§ 1626 Abs. 3, 1632, 1684, 1685 BGB. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (5) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (6) Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.