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Vogel Omnibusse GmbH

Datenverarbeitung, Buscharter, Limousinen..., Gepäck-Service, Limousinenservice, Reisen
Adresse / Anfahrt
Oskar-Messter-Straße 12
85737 Ismaning
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2011. Geschäftsanschrift: Oskar-Messter-Straße 12, 85737 Ismaning. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Omnibusunternehmens mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten, gewerbliche Personenbeförderung im Linien- und Ausflugsverkehr auch im Auftrag von Gemeinden bzw. Gebietskörperschaften mit Kraftwagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vogel, Wolfgang, Ismaning, *02.10.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Vogel, Petra, Ismaninig, *21.01.1960.

2013-08-28:
Die Vogel Limousinen GmbH mit dem Sitz in Ismaning (Amtsgericht München HRB 58551) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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