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Volksbank Niedergrafschaft eG

Bankwesen, Bankfiliale, Seitenfunktionen..., Verbessert, Ermöglicht, Genossenschaftlichen, Darlehnskasse, beschränkter, eingetragene
Adresse / Anfahrt
Neuenhauser Straße 15
49843 Uelsen
Kontakt
29 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 29 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-13:
Die Generalversammlung vom 23.08.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Auseinandersetzung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) und § 31 (Mehrheitserfordernisse) beschlossen. Geschäftsanschrift: Neuenhauser Straße 15, 49843 Uelsen.

2013-04-23:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Schüldink, Jan, Bankkaufmann, Hoogstede. Prokura erloschen: Reerink, Hermann, Emlichheim, *05.10.1952.

2014-04-28:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lammers, Horst, Bad Bentheim, *10.01.1970.

2015-02-06:
Nicht mehr Vorstand: Schüldink, Jan, Bankkaufmann, Hoogstede. Bestellt: Vorstand: Scholte-Meyerink, Berthold, Uelsen, *03.02.1969. Prokura erloschen: Scholte-Meyerink, Berthold, Uelsen, *03.02.1969.

2019-08-20:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lübbermann, Gebhard, Uelsen, *07.08.1978.

2020-02-26:
Nicht mehr Vorstand: Gortmann, Berend Hindrik, Getelo, *11.02.1957. Bestellt: Vorstand: Lammers, Horst, Bad Bentheim, *10.01.1970. Prokura erloschen: Lammers, Horst, Bad Bentheim, *10.01.1970. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Völkerink, Friedhelm Johann, Nordhorn, *05.05.1963.

2021-04-15:
Die Generalversammlung vom 02.12.2020/03.12.2020 hat die Änderung in § 2 , § 10 (Auseinandersetzung) § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24, (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliederrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronsiche Teilnahme an einer Präsenszversammlung), § 36b (schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenveranstaltung durchgeführten Generalversammlung), § 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachtungen) geändert. Dabei wurde die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Immobilien, Reisen und weiteren Dienstleistungen; i) der Erwerb, die Erschließung, Bebauung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; j) der Betrieb und/oder die Beteiligung von/an Windkraftgesellschaften oder anderer alternativer Energiegewinnung. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

2022-05-04:
Die Generalversammlung vom 03.12.2020 hat den Ausschluss der Nachschusspflicht in § 40 zum 01.01.2022 beschlossen. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Keine Nachschusspflicht der Genossen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

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