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Württembergischer Philatelistenverein Stuttgart 1882 e.V.

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Schwabbacher Straße 15
70437 Stuttgart
1x Adresse:

Schönblickstraße 25
71254 Ditzingen


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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-20:
Förderverein Otto-Umfrid-Schule Nürtingen e. V., Sitz: Nürtingen. Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des neu gegründeten Rechtsträgers Säerfreunde - Förderverein der Fritz-Ruoff-Schule Nürtingen e. V., Sitz Nürtingen, VR 1350) erfolgte am 27.04.2007. Gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Bekanntmachung vom 20.12.2007 unter Angabe von Name und Sitz des Vereins wiederholt.

2007-12-20:
Förderverein Otto-Umfrid-Schule Nürtingen e. V., Sitz: Nürtingen. Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist mit dem Verein Förderverein der Fritz-Ruoff-Schule Nürtingen (Säerfreunde) e. V. in Nürtingen (AG Nürtingen, VR 706) (übertragender Rechtsträger) aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 23.03.2007 und des Beschlusses der jeweiligen Mitgliederversammlung vom 14.03.2007 im Wege der Neugründung auf den Verein Säerfreunde - Förderverein der Fritz-Ruoff-Schule Nürtingen e. V., verschmolzen, § 2 Ziff. 2 UmwG. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des neu gegründeten Vereins wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Bekanntmachung vom 20.12.2007 unter Angabe von Name und Sitz des Vereins wiederholt.

2007-12-20:
Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des neu gegründeten Rechtsträgers Säerfreunde - Förderverein der Fritz-Ruoff-Schule Nürtingen e. V., Sitz Nürtingen, VR 1350) erfolgte am 27.04.2007. Gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

2007-12-20:
Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist mit dem Verein Förderverein der Fritz-Ruoff-Schule Nürtingen (Säerfreunde) e. V. in Nürtingen (AG Nürtingen, VR 706) (übertragender Rechtsträger) aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 23.03.2007 und des Beschlusses der jeweiligen Mitgliederversammlung vom 14.03.2007 im Wege der Neugründung auf den Verein Säerfreunde - Förderverein der Fritz-Ruoff-Schule Nürtingen e. V., verschmolzen, § 2 Ziff. 2 UmwG. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des neu gegründeten Vereins wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.