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W-FILTER GmbH

Maschinenbau & Betriebstechnik, Schmutzfänger, Siebkorbfilter..., Doppelfilter, Rohrleitungen, DN, Flüssiggas, Druckstufen, Strainers, Strainer
Adresse / Anfahrt
Mohnweg 11
67346 Speyer
1x Adresse:

Stockholmer Straße 7
67346 Speyer


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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2016. Geschäftsanschrift: Mohnweg 11, 67346 Speyer. Gegenstand: Die Entwicklung/Konstruktion, Herstellung und Handel/Vertrieb von Industriegütern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Waldow, Dirk, Obertshausen, *13.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-03-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.01.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.01.2017 das von dem Einzelkaufmann Dirk Waldow, geb. 13.03.1969, Obertshausen unter der Firma W-FILTER Waldow e.K. mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen HR A 61376) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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