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WB-Treuhand Wirtschaftsberater- und Versicherungsmakler GmbH

Finanzprodukten, TVO, Investitionsentscheidungen..., Nachhaltigkeitsrisiken, Nichteinhaltung, Nachhaltigkeitsfaktoren
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1x Adresse:

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2010-11-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Einziehungsmodalitäten) und § 15 (tätigkeiten der Facharbeitskreise) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: In Zusammenarbeit mit selbständigen Finanzdienstleistern der Abschluss von Vertriebsvereinbarungen im Kapitalanlagen- und Versicherungsbereich für den Dienstleister, wobei das Unternehmen als Maklerin i.S.d. §§ 93 ff HGB tätig wird, sowie von Verträgen auf dem Gebiet der Vermögensberatung, wobei grundsätzlich keine erlaubnis- oder genehmigungspflichtigen Geschäfte nach Gewerbeordnung (z.B. § 32 KWG) betrieben werden. Zu diesem Zweck schließt und hält die Gesellschaft mit Produktanbietern Vetriebsvereinbarungen im Kapitalanlage- und Versicherungsbereich. Im Zusammenhang mit 1. und 2. ist auch Gegenstand des Unternehmens - die Betreuung und Schulung sowie die Überwachung dieser Finanzdienstleister; - Prüfung von Vertragsangeboten der Finanzdienstleister mit der Möglichkeit, diese zu modifizieren oder sogar aufzuheben; - Werbung von Kunden. Die Durchführung aller damit zusammenhängenden allgemeinen Verwaltungsaufgaben, insbesondere auch Einziehung und Verwaltung derjenigen Gelder, die von Produktpartnern zu zahlen sind, im Innenverhältnis mit Mitarbeitern der Gesellschaft jedoch mit diesen abzurechnen sind sowie, soweit das Unternehmen als Meklerin tätig ist, Inkassotätigkeit für die Produktpartner.

2010-11-29:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: 1. In Zusammenarbeit mit selbständigen Finanzdienstleistern der Abschluss von Vertriebsvereinbarungen im Kapitalanlagen- und Versicherungsbereich für den Dienstleister, wobei das Unternehmen als Maklerin i.S.d. §§ 93 ff HGB tätig wird, sowie von Verträgen auf dem Gebiet der Vermögensberatung, wobei grundsätzlich keine erlaubnis- oder genehmigungspflichtigen Geschäfte nach Gewerbeordnung (z.B. § 32 KWG) betrieben werden. 2. Zu diesem Zweck schließt und hält die Gesellschaft mit Produktanbietern Vetriebsvereinbarungen im Kapitalanlage- und Versicherungsbereich. 3. Im Zusammenhang mit 1. und 2. ist auch Gegenstand des Unternehmens - die Betreuung und Schulung sowie die Überwachung dieser Finanzdienstleister; - Prüfung von Vertragsangeboten der Finanzdienstleister mit der Möglichkeit, diese zu modifizieren oder sogar aufzuheben; - Werbung von Kunden. 4. Die Durchführung aller damit zusammenhängenden allgemeinen Verwaltungsaufgaben, insbesondere auch Einziehung und Verwaltung derjenigen Gelder, die von Produktpartnern zu zahlen sind, im Innenverhältnis mit Mitarbeitern der Gesellschaft jedoch mit diesen abzurechnen sind sowie, soweit das Unternehmen als Maklerin tätig ist, Inkassotätigkeit für die Produktpartner.

2012-09-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

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