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WEHE Sanierungsgesellschaft mbH

Kanalschachtsanierungstechnik, Anti-Rutsch-Beschichtung, Kanalschachtrenovierung..., Beschichtungsmörteln, Bauwerksanierung, Sanierungstechnik
Adresse / Anfahrt
Auf der Leuchtenburg 8
49434 Neuenkirchen-Vörden
1x Adresse:

Donnerschweer Straße 82
26123 Oldenburg


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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-02-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2021. Geschäftsanschrift: Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Gegenstand: Renovierung und Sanierung von Bauwerken, Schächten, Kanälen, Sielen und Anlagen sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Weiterverarbeitung, Herstellung und Verkauf von Produkten für Industrie und Handel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scheffler, Sebastian, Hamburg, *27.04.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der WEHE GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuenkirchen-Vörden nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.01.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.01.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.