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WEISSE FEDER GmbH

Adresse / Anfahrt
Strandstraße 106
18055 Rostock
Kontakt
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-25:
Geschäftsanschrift: DEUTSCHE-MED-PLATZ 1, 18057 Rostock. Bestellt als Geschäftsführerin: Peithmann, Katharina, Bentwisch, *24.05.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-02-27:
Änderung der Geschäftsanschrift: Am Strande 18, 18055 Rostock.

2011-07-07:
Änderung der Geschäftsanschrift: Strandstraße 105, 18055 Rostock. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Peithmann, Katharina, Rostock, *24.05.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-11-07:
Änderung der Geschäftsanschrift: Strandstraße 106, 18055 Rostock.

2014-09-17:
Nicht mehr Geschäftsführerin: Peithmann, Katharina, Rostock, *24.05.1979.

2020-08-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der alpha-CONSULT GmbH, Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 1978) beschlossen. Neue Firma: WEISSE FEDER GmbH. 50.000,00 EUR. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Lochotzke, Harald, Insel Hiddensee, *09.01.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.05.2020 mit der alpha-CONSULT GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 1978) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-29:
Sitz verlegt, nun: Hiddensee. Der Sitz ist von Rostock nach Hiddensee verlegt.