Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

WEKA Media GmbH & Co. KG

Verlagswesen, Internetunternehmen, Bausoftware..., Bauzeitenplan, Aktualitätsgarantie, VOB, Produktberatung, WebForms, Arbeitshilfen, Experten-Know-how, Lernspaß
Adresse / Anfahrt
Römerstraße 4
86438 Kissing
4x Adresse:

Clevischer Ring 121b
51063 Köln


Melchiorstraße 1
68167 Mannheim


Römerstraße 16
86438 Kissing


Mark-Twain-Straße 11
12627 Berlin


Kontakt
150 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 191 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2005-08-16:
Die WEKA Handels-GmbH mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg, HRB 12852) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von dem selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-07-25:
Die sirAdos GmbH mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg, HRB 21581) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-07-25:
Die REWI Verlag und Buchhandels Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg HRB 21583) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-08-12:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 14.07.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2008 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 14.07.2008 den gesamten Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der im Vertrag genannten Teile von der UB Media GmbH mit dem Sitz in Markt Schwaben, Landkreis Ebersberg (Amtsgericht München HRB 173629) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-08-19:
Die Ausgliederung wurde am 11.08.2008 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 173629). Im Rahmen dieser Ausgliederung: eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: UB Media GmbH, Markt Schwaben (Amtsgericht München HRB 173629), Die persönlich haftende Gesellschafterin UB Media GmbH und deren jeweilige organschaftliche Vertreter sind bei Geschäften zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft von dem Verbot befreit, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.

2008-09-02:
Infolge Verschmelzung mit der Gesellschaft: ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: WEKA MEDIA Beteiligungs- GmbH, Kissing (AG Augsburg HRB 9723). Die WEKA MEDIA Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg HRB 9723) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-11-04:
Firmendaten (Firmenname, Sitz) geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: WEKA MEDIA Beteiligungs-GmbH, Kissing (Amtsgericht Augsburg HRB 23695), Die persönlich haftende Gesellschafterin WEKA MEDIA Beteiligungs-GmbH und deren jeweilige organschaftliche Vertreter sind bei Geschäften zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft von dem Verbot befreit, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.

2012-08-07:
Die GWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformation Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg HRB 23696) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-05-28:
Die WEKA Service GmbH mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg HRB 18996) und die TQM Training & Consulting GmbH mit dem Sitz in Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 108266) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-06-05:
Die ILT Solutions GmbH mit dem Sitz in Köln ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-06-19:
Die webculture GmbH mit dem Sitz in Mannheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing