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WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH

Andere, Gewerbegrundstücke, Fördermittelberatung..., Fachkräftesicherung, Wirtschaftsstandort, Regionalentwicklung, Unternehmensgründung
Adresse / Anfahrt
Lise-Meitner-Allee 18
25436 Tornesch
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Gründung 1948
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2007-05-23:
Es wurde eine aktuelle Liste der Aufsichtsratsmitglieder gem. § 52 GmbHG zum Handelsregister übermittelt..

2007-06-22:
Es wurde eine aktuelle Aufsichtsratsmitgliederliste zum Handelsregister übermittelt gem. § 52 GmbHG..

2011-01-21:
Firma jetzt: WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2010 ist der Gesellschaftvertrag geändert in § 1 (Firma)..

2015-04-20:
Eine neue Liste der Aufsichtratsmitglieder wurde beim Handelregister eingereicht.

2016-01-13:
Gegenstand: 1) Die Tätigkeit der Gesellschaft ist auf die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur des Kreises Pinneberg und seiner angehörigen Kommunen durch Förderung der Wirtschaft im Sinne einer Verbesserung entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG gerichtet. Sie dient insbesondere der Gewerbe- und Industrieansiedlung, der Ansiedlung anderer Betriebe/Projekte zur Beschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, etwa durch Beratung von Gebietskörperschaften sowie aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und soll über den für die Zweckverwirklichung sachlich gebotenen Umfang nicht hinausgehen. Dabei ist besonderer Bedacht auf die Schonung der Umwelt zu legen und vorrangig eine Revitalisierung von Bestandsgrundstücken anzustreben. In Landschaftsschutzgebieten wird die Gesellschaft nicht tätig. Die Tätigkeiten sind zur Sicherstellung der Ertragsteuerbefreiung auf die begünstigten Tätigkeiten im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG beschränkt. Die Gesellschaft verfolgt insoweit einen öffentlichen Zweck. 2) Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im Rahmen der maßgeblichen politischen Beschlüsse auch Grundstücke im eigenen und fremden Namen erwerben und veräußern. Die Bereitstellung von Wohnraum, die längerfristige Dauervermietung und die Übernahme von Dienstleistungen zur Grundstücksbewirtschaftung sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen ist jedoch die Vermietung von Geschäfts- Gewerberäumen an Existenzgründer für einen beschränkten Zeitraum , einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen (Technologiezentrum). Bei Grundstückskäufen und deren Erschließung kann die Gesellschaft eine Minderheitsbeteiligung eingehen, die Mehrheitsbeteiligung obliegt der jeweiligen Kooperatrionskommune. Sie darf auch die örtlichen Gebietskörperschaften, die an ihr gesellschaftsrechtlich unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften beraten. Andere Gebietskörperschaften und Unternehmen darf sie diesbezüglich beraten, sofern und soweit der Umfang einer entgeltlichen Tätigkeit unwesentlich gegenüber den Tätigkeiten für ihre Gesellschafter ist. Weiterhin kann sie ansiedlungswillige Unternehmen in der Region in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen beraten und betreuen, § 2 Abs. 2 Satz 6 gilt in diesen Fällen entsprechend. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Zuschüsse entgegenzunehmen und Darlehen aufzunehmen. 4) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen (z. B. Projektgesellschaften) als Minderheitsgesellschafter beteiligen, wenn die Beteiligung der unmittelbaren Zweckverwirklichung des Abs. 1 dient. 5) Die Gesellschaft bietet ihre Dienstleistungen vorrangig ihren Gesellschaftern an und ist für diese im Wesentlichen tätig. Sie kann ihre Dienstleistungen auch anderen Gebietskörperschaften innerhalb der Metropolregion Hamburg anbieten, soweit der Umfang dieser Tätigkeit unwesentlich gegenüber den Tätigkeiten für ihre Gesellschafter ist. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, diese und ggfs. weitere Regionen näher zu definieren und veränderten Verhältnissen anzupassen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 2.

2016-02-10:
Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist wegen Schreibfehlern von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: 1) Die Tätigkeit der Gesellschaft ist auf die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur des Kreises Pinneberg und seiner angehörigen Kommunen durch Förderung der Wirtschaft im Sinne einer Verbesserung entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG gerichtet. Sie dient insbesondere der Gewerbe- und Industrieansiedlung, der Ansiedlung anderer Betriebe/Projekte zur Beschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, etwa durch Beratung von Gebietskörperschaften sowie aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und soll über den für die Zweckverwirklichung sachlich gebotenen Umfang nicht hinausgehen. Dabei ist besonderer Bedacht auf die Schonung der Umwelt zu legen und vorrangig eine Revitalisierung von Bestandsgrundstücken anzustreben. In Landschaftsschutzgebieten wird die Gesellschaft nicht tätig. Die Tätigkeiten der Gesellschaft sind zur Sicherstellung der Ertragsteuerbefreiung auf die begünstigten Tätigkeiten im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG beschränkt. Die Gesellschaft verfolgt insoweit einen öffentlichen Zweck. 2) Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im Rahmen der maßgeblichen politischen Beschlüsse auch Grundstücke im eigenen und fremden Namen erwerben und veräußern. Die Bereitstellung von Wohnraum, die längerfristige Dauervermietung und die Übernahme von Dienstleistungen zur Grundstücksbewirtschaftung sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen ist jedoch die Vermietung von Geschäfts- und Gewerberäumen an Existenzgründer für einen beschränkten Zeitraum , einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen (Technologiezentrum). Bei Grundstückskäufen und deren Erschließung kann die Gesellschaft eine Minderheitsbeteiligung eingehen, die Mehrheitsbeteiligung obliegt der jeweiligen Kooperationskommune. Sie darf auch die örtlichen Gebietskörperschaften, die an ihr gesellschaftsrechtlich unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften beraten. Andere Gebietskörperschaften und Unternehmen darf sie diesbezüglich beraten, sofern und soweit der Umfang einer entgeltlichen Tätigkeit unwesentlich gegenüber den Tätigkeiten für ihre Gesellschafter ist. Weiterhin kann sie Kommunen und ansiedlungswillige Unternehmen in der Region in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen beraten und betreuen, § 2 Abs. 2 Satz 6 gilt in diesen Fällen entsprechend. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Zuschüsse entgegenzunehmen und Darlehen aufzunehmen. 4) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen (z. B. Projektgesellschaften) als Minderheitsgesellschafter beteiligen, wenn die Beteiligung der unmittelbaren Zweckverwirklichung des Abs. 1 dient. 5) Die Gesellschaft bietet ihre Dienstleistungen vorrangig ihren Gesellschaftern an und ist für diese im Wesentlichen tätig. Sie kann ihre Dienstleistungen auch anderen Gebietskörperschaften innerhalb der Metropolregion Hamburg anbieten, soweit der Umfang dieser Tätigkeit unwesentlich gegenüber den Tätigkeiten für ihre Gesellschafter ist. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, diese und ggfs. weitere Regionen näher zu definieren und veränderten Verhältnissen anzupassen.

2016-10-21:
Es wurde eine aktuelle Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht, gemäß §§ 106 AktG, 10 HGB.

2017-04-18:
Es wurde eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder gem. § 106 AktG, § 10 HGB zum Handelsregister eingereicht.

2018-02-20:
Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister eingereicht.

2019-06-19:
Es wurde eine aktuelle Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht, gemäß § 10 HGB.

2021-03-22:
Kapital: 102.258,38 EUR; Das Stammkapital wurde von DM auf Euro umgestellt. Änderung zu Geschäftsführer Dr. Schroers, Harald, *26.04.1959: jetzt Hamburg; der Wohnort wurde verlegt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.02.2021 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 3 , § 7 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufsichtsrat) und § 11 (Jahresabschluss) geändert und neu hinzugefügt § 12 (Wirtschaftsplan, fünfjährige Finanzplaunung), wodurch sich die Zählweise der weiteren Paragraphen geändert hat.

2021-11-12:
Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister eingereicht.

2022-01-10:
Nicht mehr Prokurist: 1. Kellermann, Gudrun

2022-04-14:
Einzelprokura: Thiele, Björn, *12.07.1989, Hamburg; mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.

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