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WILDWUCHS BRAUWERK HAMBURG KG

Brauerei, Biobrauerei, Geschmacksvielfalt..., Wildhecken, Bierstile, Unser Bier, Braumeister, Brauen, Tastings
Adresse / Anfahrt
Jaffestraße 8
21109 Hamburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-02-07:
(Die Produktion von Bier, alkoholfreiem Bier, Erfrischungsgetränken und dessen Vertrieb sowie Bier- und Brauseminare mit Veranstaltungen, Handel mit Bier, alkoholfreien Getränken, Im- und Export, Beratung, Planung von Brauereien, Vermittlung von Brauereibedarf, An- und Verkauf von Brauereianlagen und -bedarf, Stadtführungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Jaffestraße 8, 21109 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Matthies, Friedrich Carl Richard, Hamburg, *28.09.1986, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 09.08.2018 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Matthies, Friedrich Carl Richard, Hamburg, *28.09.1986, unter der Firma Friedrich Matthies Brauerei e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.08.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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