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WISAG FMO Cargo Service GmbH & Co. KG

Dienstleistungen, 10.001 oder mehr, Geschäftsfeldern Facility..., Aviation, Produktionstechnik, Instandhaltung, Industriereinigung, Gepäckstück
Adresse / Anfahrt
Airportallee 1
48268 Greven
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2011-09-21:
(Das Erbringen von Abfertigungsleistungen auf dem Luftfrachtsektor und sonstiger zur Förderung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte am Flughafen Münster/Osnabrück. Vorrangiges Ziel ist die Sicherstellung der Luftfrachtabfertigung. Die Übernahme darüber hinausgehender sonstiger Abfertigungsleistungen bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter. Die Gesellschaft kann zur Verfolgung und Ergänzung ihres Unternehmensgegenstandes auch Beteiligungen eingehen sowie neue Unternehmen gründen bzw. vorhandene erwerben. Die angebotenen Dienstleistungen hat die Gesellschaft interessierten Fluggesellschaften sowie allen interessierten Unternehmen, d.h. auch Spediteuren etc. zu ihren üblichen Bedingungen anzubieten und zur Verfügung zu stellen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Airportallee 1, 48268 Greven. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: WISAG FMO Cargo Service Beteiligungs GmbH, Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 9338). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FMO Cargo Services GmbH, Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 2909) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.07.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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