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WITTE TUBE + PIPE SYSTEMS GMBH

Metallindustrie/-verarbeitung, Metallvertrieb, Spezial-Edelstahl..., ASME, Super-Duplex, Standard-Edelstahl, VdTÜV, Werkstoffen, Flansche, Rohrbogen, HiTEMP
Adresse / Anfahrt
Schafjückenweg 5
26180 Rastede
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Gründung 1974
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2011-06-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2011. Geschäftsanschrift: Schafjückenweg 5, 26180 Rastede. Gegenstand: Handel mit Rohrleitungen, Rohrleitungssystemen, Fittings und Flanschen sowie ähnlichen Stahlprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Witte, Tom, Wiefelstede, *09.03.1963; Witte, Jürgen, Bad Zwischenahn, *25.12.1936, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-06-17:
Firma von Amts wegen berichtigt, nun: WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH.

2011-07-13:
Gemäß § 122 d Satz 2 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB wird bekanntgemacht:1.)Der gemeinsame Verschmelzungsplan der Jürgen Witte Nederland B.V., Papendrecht, (Kamer van Koophandel für Rotterdam, Dossiernummer 23047389), und der WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, (Amtsgericht Oldenburg, HRB 205739), vom 28. Juni 2011 (UR. Nr. 371/2011 des Notars Dr. Wolfgang Richter in Bremen) ist am 30. Juni 2011 beim Handelsregister Oldenburg eingereicht worden.2.) a) Übertragender Rechtsträger ist Jürgen Witte Nederland B.V. mit Sitz in Sliedrecht/Niederlande, Geschäftsadresse: Kattestaart 19, 3355PP Papendrecht/Niederlande. Sie hat die Rechtsform einer Besloten Vennootschap niederländischen Rechts. b) Aufnehmende Gesellschaft ist die WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH mit Sitz in Rastede/Deutschland, Geschäftsadresse: Schafjückenweg 5, 26180 Rastede/Deutschland. Sie hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts.Die übertragende Gesellschaft, Jürgen Witte Nederland B.V., ist im Handelsregister bei der Kamer van Koophandel für Rotterdam/Niederlande, unter der Dossiernummer 23047389 eingetragen.Die übernehmende Gesellschaft, WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, ist in dem beim Amtsgericht Oldenburg/Deutschland geführten Handelsregister unter HRB 205739 eingetragen.4.) a) Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften werden wie folgt dargestellt:Gläubiger der an der Umwandlung beteiligten Gesellschaften haben die Rechte gemäß § 122a Abs. (2) UmwG i.V.m. § 22 UmwG sowie die Rechte aus § 122j UmwG.§ 22 UmwG räumt den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger das Recht ein, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. (3) UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.§ 122j UmwG räumt für den Fall, dass die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft das Recht ein, Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Darüber hinaus räumt Artikel 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft das Recht ein, die Verschmelzung binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im niederländischen Staatscourant anzufechten. b) Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Anteilseigner der an der grenzüberschreitenden Gesellschaften werden wie folgt dargestellt:Gemäß § 122g UmwG können die Anteilsinhaber ihre Zustimmung nach § 13 UmwG davon abhängig machen, dass die Art und Weise der Mitbestimmung der Arbeitnehmer der übernehmenden oder neuen Gesellschaft ausdrücklich von ihnen bestätigt wird.Gemäß § 122h UmwG i.V.m. § 14 Abs. (2) und § 15 UmwG stehen den Anteilseignern Klagerechte zu zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses, insbesondere zu baren Zuzahlungen.Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben unter den dort genannten Voraussetzungen die Rechte gemäß § 122h UmwG. Ferner wird hingewiesen auf § 122i Abs. (2) UmwG i.V.m. §§ 32 und 24 UmwG, nach denen den Anteilseignern der übertragenden Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen die in §§ 32 und 34 UmwG genannten Rechte zustehen. c) Vollständige Auskünfte über die vorstehenden Modalitäten können kostenlos beiJürgen Witte Nederland B.V. mit Sitz in Sliedrecht/Niederlande, Geschäftsadresse: Kattestaart 19, 3355PP Papendrecht/Niederlande, und beiWITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, mit Sitz in Rastede/Deutschland, Geschäftsadresse: Schafjückenweg 5, 26180 Rastede/Deutschland, eingeholt werden.

2012-07-11:
Gemäß § 122 d Satz 2 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB wird bekanntgemacht: Der gemeinsame Verschmelzungsplan der Juma Beheer Sliedrecht B.V., Sliedrecht/Niederlande, (Kamer van Koophandel für Rotterdam, Dossiernummer 23037250), und der WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, Rastede, (Amtsgericht Oldenburg, HRB 205739), vom 25. Juni 2012 (UR. Nr. 341/2012 des Notars Dr. Wolfgang Richter in Bremen) ist am 26. Juni 2012 beim Handelsregister Oldenburg eingereicht worden.2.) a) Übertragender Rechtsträger ist Juma Beheer Sliedrecht B.V. mit Sitz in Sliedrecht/Niederlande, Geschäftsadresse: Schafjückenweg 5, 26160 Rastede. Sie hat die Rechtsform einer Besloten Vennootschap niederländischen Rechts. b) Aufnehmende Gesellschaft ist die WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH mit Sitz in Rastede/Deutschland, Geschäftsadresse: Schafjückenweg 5, 26180 Rastede/Deutschland. Sie hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts.Die übertragende Gesellschaft, Juma Beheer Sliedrecht B.V., ist im Handelsregister bei der Kamer van Koophandel für Rotterdam/Niederlande, unter der Dossiernummer 23037250 eingetragen.Die übernehmende Gesellschaft, WITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, ist in dem beim Amtsgericht Oldenburg/Deutschland geführten Handelsregister unter HRB 205739 eingetragen.4.) a) Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften werden wie folgt dargestellt:Gläubiger der an der Umwandlung beteiligten Gesellschaften haben die Rechte gemäß § 122a Abs. (2) UmwG i.V.m. § 22 UmwG sowie die Rechte aus § 122j UmwG.§ 22 UmwG räumt den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger das Recht ein, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. (3) UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.§ 122j UmwG räumt für den Fall, dass die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft das Recht ein, Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Darüber hinaus räumt Artikel 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft das Recht ein, die Verschmelzung binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im niederländischen Staatscourant anzufechten. b) Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Anteilseigner der an der grenzüberschreitenden Gesellschaften werden wie folgt dargestellt:Gemäß § 122g UmwG können die Anteilsinhaber ihre Zustimmung nach § 13 UmwG davon abhängig machen, dass die Art und Weise der Mitbestimmung der Arbeitnehmer der übernehmenden oder neuen Gesellschaft ausdrücklich von ihnen bestätigt wird.Gemäß § 122h UmwG i.V.m. § 14 Abs. (2) und § 15 UmwG stehen den Anteilseignern Klagerechte zu zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses, insbesondere zu baren Zuzahlungen.Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben unter den dort genannten Voraussetzungen die Rechte gemäß § 122h UmwG. Ferner wird hingewiesen auf § 122i Abs. (2) UmwG i.V.m. §§ 32 und 24 UmwG, nach denen den Anteilseignern der übertragenden Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen die in §§ 32 und 34 UmwG genannten Rechte zustehen. c) Vollständige Auskünfte über die vorstehenden Modalitäten können kostenlos beiJuma Beheer Sliedrecht B.V. mit Sitz in Sliedrecht/Niederlande, Geschäftsadresse: Schafjückenweg 5, 26180 Rastede/Deutschland, und beiWITTE TUBE & PIPE SYSTEMS GMBH, mit Sitz in Rastede/Deutschland, Geschäftsadresse: Schafjückenweg 5, 26180 Rastede/Deutschland, eingeholt werden.

2012-09-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 25.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2012 mit der Juma Beheer Sliedrecht B. V. mit Sitz in Sliedrecht/Niederlande (Kamer van Koophandel für Rotterdam, Dossiernummer 23037250) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2013-08-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.975.000,00 auf 2.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. 2.000.000,00 EUR.

2014-01-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr eine Erweiterung auf 20 Paragraphen beschlossen.

2014-12-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Witte, Jürgen, Bad Zwischenahn, *25.12.1936.

2015-12-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 Abs. 1 beschlossen.

2017-02-06:
Einzelprokura: Siemen, Daniel, Wiefelstede, *08.03.1979.

2019-02-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: WITTE TUBE + PIPE SYSTEMS GMBH. Einzelprokura: Dünnwald, Jörn, Rastede, *10.03.1982.

2022-05-24:
Einzelprokura: Lesinski, Marek Roman, Rastede, *27.10.1976.

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