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WM - Leichtbau GmbH

Adresse / Anfahrt
Leipziger Straße 48
63571 Gelnhausen
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Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-12-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2014. Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 48, 63571 Gelnhausen . Gegenstand: Die Planung und die Ausführung von industriellen Bauleistungen, Metalldacheindeckungen und Metallfassadenverkleidungen mit industriellen Leichtbauelementen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Mers, Wolfgang, Gelnhausen, *09.08.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-06-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Wolfgang Mers WM-Leichtbausysteme e.K., Gelnhausen und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2015-06-05:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Mers, Wolfgang, Gelnhausen, *09.08.1957 unter der Firma Wolfgang Mers WM-Leichtbausysteme e.K. in Gelnhausen betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.