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WOGE Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG

Servicezeiten, Wohnrecht, Wohnungsbestand..., Kulturerbe, Wiker, Aufhebung, Mieterapp
Adresse / Anfahrt
Gerhardstraße 27a
24105 Kiel
1x Adresse:

Bismarckstraße 101
24943 Flensburg


Kontakt
30 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 30 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-31:
Prokura: 1. Westphal, Holger, *16.03.1961, Böhnhusen; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.

2008-09-09:
Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen ewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. Rechtsform: Die Satzung ist am 17.06.2008 geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschluss), § 39 (Rücklagen), § 42 (Bekanntmachungen), § 43 (Prüfung), § 44 (Auflösung). Der Paragraph 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend..

2011-08-02:
Vorstandsmitglied: 3. Ahrens, Marion, *02.08.1948, Neumünster.

2014-10-10:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 28.04.2014 und vom 04.06.2014 ist die Baugenossenschaft Lindenstraße eG mit dem Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, GNR 427 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-01-16:
Vorstand: Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Ahrens, Marion

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