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WSF GmbH

Entnahmestellen, Trinkwasserhygiene, Sanitärinstallationen..., Komplettlösung, Trinkwasseranalyse, Probenahme
Adresse / Anfahrt
Hans-Inderfurth-Straße 1
77933 Lahr
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-02-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2013. Geschäftsanschrift: Talstraße 25, 77749 Hohberg. Gegenstand: Durchführung von Sanitärarbeiten und Dienstleistungen im Zuge der novellierten Trinkwasserverordnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Seger, Alexander Reinhard, Hohberg, *02.05.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-06-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Lahr. Neue Geschäftsanschrift: Hans-Inderfurth-Straße 1, 77933 Lahr.

2018-03-06:
Bestellt als Geschäftsführer: Eckardt, Lutz, Limbach-Oberfrohna, *09.06.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Seger, Alexander Reinhard, Hohberg, *02.05.1976, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-29:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SYNLAB Analytics & Services Germany GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19391) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-09-13:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.09.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.