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Walther Flender GmbH

Maschinenbau und Betriebstechnik, Zahnriemenantriebe, PowerGrip..., Zahnriemenscheiben, Kupplungen, Schneckengetriebe, Sendingblue, LL
Adresse / Anfahrt
Schwarzer Weg 100-107
40593 Düsseldorf
1x Adresse:

Schwarzer Weg 102
40593 Düsseldorf


Kontakt
27 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 37 Mitarbeiter
Gründung 1935
Formell
23x HR-Bekanntmachungen:

2005-01-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Murmann, Klaus, Dipl. --Ingenieur, Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Bosse, Michael, Erkrath, *23.08.1965, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2005-10-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 4 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.

2005-11-15:
Prokura erloschen: Kiwus, Arnd, Düsseldorf.

2006-01-10:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Robert-Ulrich, Düsseldorf, *27.07.1974; Schmidt, Simon-Martin, Düsseldorf, *11.06.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2006-08-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 4 (Geschäftsjahr) und 12 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: Walther Flender Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der vom Unternehmen gehaltenen Beteiligungen und die Erbringung von Dienstleistungen.

2006-09-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 01.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb "Operatives Geschäft") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Walther Flender Antriebstechnik GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 54605) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-09-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Abs. 2 d (Einziehung und Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen) und die Einfügung eines neuen § 18 (Pflichtteilsverzicht und Information) beschlossen.

2009-10-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: Walther Flender GmbH. Geschäftsanschrift: Schwarzer Weg 102, 40593 Düsseldorf.

2009-10-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Martin Christian, Assistent, Düsseldorf.

2010-04-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 6 Abs. 4 (Gesellschafterbeschlüsse) ersatzlos gestrichen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel von Maschinenteilen für die Lagertechnik sowie die Förder- und Antriebstechnik, ferner ihre Herstellung und Bearbeitung.

2010-04-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 6 Abs. 4 (Gesellschafterbeschlüsse) ersatzlos gestrichen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel von Maschinenteilen für die Lagertechnik sowie die Förder- und Antriebstechnik, ferner ihre Herstellung und Bearbeitung.

2010-04-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers von demselben Tag mit der Maschinenlager Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 1023 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-04-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers von demselben Tag mit der Maschinenlager Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 1023 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-04-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.03.2010 mit der J.H. Deussen Söhne Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 924) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-04-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.03.2010 mit der J.H. Deussen Söhne Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 924) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-04-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.03.2010 mit der Walther Flender Antriebstechnik GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 54605) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-08-31:
Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Johannes-Nikolaus, Düsseldorf, *06.12.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-02-14:
Prokuren erloschen: Frey, Werner, Düsseldorf; Müller, Dieter, Langenfeld.

2013-05-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2013 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in §§ 8 (Verfügung über Geschäftsanteile), 9 (Einziehung und Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen), 10 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) und 11 (Erbfolge) beschlossen. § 13 (Steuerklausel) wurde ersatzlos aufgehoben.

2014-05-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.05.2014 mit der WF Fördertechnik GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 70850) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-11-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel von Automobilersatzteilen, Maschinenteilen für die Lagertechnik sowie die Förder- und Antriebstechnik, ferner ihre Herstellung und Bearbeitung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.11.2016 mit der Flennor GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 18375) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-06-06:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Johannes-Nikolaus, Düsseldorf, *06.12.1979. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schmidt, Johannes-Nikolaus, Düsseldorf, *06.12.1979.

2018-12-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Werner Antriebstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Renningen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 253265) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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