2016-06-23: Gegenstand: Der Zweckverband hat im Gebiet seiner Mitgliedsgemeinden (Verbandsgebiet) folgende Aufgaben
a) die Versorgung mit dem notwendigen Trinkwasser,
b) Schmutzwasser und Fäkalschlamm, häuslichen und gewerblichen Ursprungs, welches im Verbandsgebiet anfällt, abzuleiten und zu reinigen,
c) Schmutzwasser aus sonstigen Betrieben, das nicht einer Sonderbehandlung unterzogen werden muss, soweit die Kanal- und Kläranlagenkapazität in Menge und Verfahrensweise ausreicht, zu übernehmen und zu reinigen,
d) Regenwasser, soweit dieses nach den gesetzlichen Bestimmungen, wie Schmutzwasser zu behandeln ist und in Schmutzwassersysteme eingeleitet wird, abzuleiten,
e) Abwasserentsorgungsanlagen zu planen, zu errichten, instand zu setzen, zu erneuern sowie die Betreibung zu organisieren,
f) Wasserversorgungsanlagen zu planen, zu errichten, instand zu setzen, zu erneuern sowie die Betreibung zu organisieren. Vertretungsregelung: Der Zweckverband wird durch den Verbandsvorsteher allein vertreten. Inhaber: Verbandsvorsteher: 1. Brockmann, Wolfgang, *12.07.1958, Pritzwalk. Körperschaft öffentlichen Rechts. Satzung vom 19.12.1997. Durch Beschluss vom 15.09.2015 wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.
2018-05-04: Verbandsvorsteher: Dr. Thiel, Ronald, *23.07.1970, Pritzwalk.
Nicht mehr Verbandsvorsteher: Brockmann, Wolfgang
2020-04-01: Die Firma ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.