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Wavita Fruchtsaft GmbH

Gebrauchtmaschinen, Behälter zur Saftgewinnung, Saftgewinnung Gebrauchte..., Dabendorf, Schneckendurchmesser, Trogschnecke VA Länge
Adresse / Anfahrt
Märkische Straße 65
15806 Zossen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-17:
Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Säften, Mosten und Konzentraten sowie deren Import und Export. Stammkapital: 26.000 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Bayer, Martin, *02.06.1939, Ditzingen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Bayer, Jochen, *27.09.1972, Ditzingen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.07.1990; zuletzt geändert durch Beschluss vom 09.05.1995. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.09.2008 ist der Sitz der Gesellschaft von Waren (Müritz) (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 275) nach Zossen verlegt und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere in § 1 (Firma,Sitz)und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.09.2008 ist darüber hinaus das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann um 435,41 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).

2012-08-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2012 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Wavita Fruchtsaft KG mit Sitz in Zossen, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 5665 P, beschlossen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird