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Weber & Greissinger GmbH

Gesundheit/Schönheit, Sanitätshaus, Uhr Mittwochnachmittag..., Beeinträchtigungen, Hilfsmitteln, MediCenter, Prothesen, Karrierechance, Originalrezept, Orthesen
Adresse / Anfahrt
Bocksgasse 45
73525 Schwäbisch Gmünd
2x Adresse:

Untermühlstraße 10
73642 Welzheim


(MediCenter)
An der Stauferklinik 2
73557 Mutlangen


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-04-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2022 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Einzelhandel mit orthopädischen Erzeugnissen und die Herstellung von orthopädischen Teilen, ferner der Betrieb eines Sanitätshauses. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Schad, Wolfgang, Orthopädie-Meister, Schwäbisch Gmünd, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-05-06:
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Schad, Wolfgang, Schwäbisch Gmünd, *24.01.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.03.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sanitätshaus im Medicenter GmbH", Mutlangen (Amtsgericht Ulm HRB 702111) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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