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Weber & Kunz GmbH

Fachraummöbel, Konferenzraum, Schulmöbel..., Objektmöbel, Auer, Labore, Fachraum
Adresse / Anfahrt
Auer Straße 15
09366 Stollberg /Erzgeb.
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-09-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2017. Geschäftsanschrift: Auer Straße 15, 09366 Stollberg/Erzgeb. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Entwicklung, Herstellung, Handel, Vertrieb, Lieferung und betriebsfertige Montage von Objekteinrichtungen, Küchen, Lehrküchen, Möbeln, Produkten für Schul- und Bildungseinrichtungen, visuellen Einrichtungen, Lehrmitteln, Spezialmöbeln, Fachräumen, naturwissenschaftlichen Fachkabinetten und Laboren inklusive deren Wartung, Überprüfung, Reparatur und Umsetzung sowie Vornahme aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte; Planung, Herstellung und Vertrieb von Gegenständen und Einzelteilen aus Holz, Metall und anderen Stoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weber, Joachim, Jahnsdorf/Erzgeb., *17.11.1949, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Weber, Torsten, Hohndorf, *28.07.1976. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Weber & Kunz e.K. mit Niederlassung in Stollberg/Erzgeb. als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 17.08.2017 mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 13.09.2017.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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