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Resolution Media Ludwigsburg GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hindenburgstraße 45
71638 Ludwigsburg
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 117 Mitarbeiter
Gründung 1995
Formell
15x HR-Bekanntmachungen:

2016-05-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2008 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 21.04.2016. Der Sitz ist von Heimsheim nach Ludwigsburg verlegt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Sitz verlegt; nun: Geschäftsanschrift: Rheinlandstraße 10, 71636 Ludwigsburg. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Betrieb einer Agentur für Kommunikation und digitales Marktmanagement, Beratung und Verwaltung von Unternehmen sowie die Beteiligung an Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Langer, Florian, Wimsheim, *09.07.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der "UDG United Digital Group GmbH", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 71044) wurde am 12.05.2012 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 28.08.2012 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschluss) wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "UDG United Digital Group GmbH", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 71044) am 12.05.2012 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 30.01.2014 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2016-06-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Frey, Florian, Ludwigsburg, *31.03.1977; Lucht, Markus, Filderstadt, *16.06.1975.

2016-10-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Langer, Florian, Wimsheim, *09.07.1980.

2017-06-21:
Neue Geschäftsanschrift: Hindenburgstraße 45, 71636 Ludwigsburg.

2017-07-21:
Bestellt als Geschäftsführer: Hosseini, Dariusch, München, *20.08.1971. Nicht mehr Geschäftsführer: Frey, Florian, Ludwigsburg, *31.03.1977; Lucht, Markus, Filderstadt, *16.06.1975.

2018-01-22:
Der zwischen der Gesellschaft und der "UDG United Digital Group GmbH", Hamburg am 12.05.2012 mit Änderung vom 05.11.2013 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2017 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2018-10-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Resolution Media Ludwigsburg GmbH.

2019-05-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Koch, Carina, Leonberg, *07.10.1982; Wolber, Thorsten, München, *04.03.1972.

2019-07-03:
Bestellt als Geschäftsführer: Jansen, Sascha, Mönchengladbach, *26.09.1969; Kluge, Manfred, Köln, *07.05.1968. Nicht mehr Geschäftsführer: Hosseini, Dariusch, München, *20.08.1971.

2019-08-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Schetter, Daniel, München, *03.03.1977; Sieg, Mathias, Köln, *02.07.1977.

2019-11-15:
Mit der "Omnicom Media Group Germany GmbH", Düsseldorf wurde am 17.09./07.11.2019 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 17.09.2019 und am 08.11.2019 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2019-12-11:
Der zwischen der Gesellschaft und der "Omnicom Media Group Germany GmbH", Düsseldorf am 17.09./07.11.2019 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag wurde geändert. Es besteht nunmehr ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Gesellschafterversammlung haben der Änderung am 27.11./02.12.2019 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2020-08-19:
Prokura erloschen: Wolber, Thorsten, München, *04.03.1972.

2021-11-09:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.11.2021 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Resolution Media München GmbH", München (Amtsgericht München HRB 141551) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-17:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 15.12.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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