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Widas GmbH

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Adresse / Anfahrt
Maybachstraße 2
71299 Wimsheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2018. Geschäftsanschrift: Maybachstraße 2, 71299 Wimsheim. Gegenstand: Die Gesellschaft entwickelt und betreibt Lösungen für Identity- und Access-Management. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Widmann, Sadrick Joel, Pforzheim, *04.03.1993; Widmann, Yael Maxi, Wimsheim, *08.03.1995, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der "WidasConcepts GmbH", Wimsheim wurde am 20.07.2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 20.07.2018 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.

2021-10-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2022-05-03:
Der zwischen der Gesellschaft und der "WidasConcepts GmbH", Wimsheim am 20.07.2018 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2021 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "WidasConcepts GmbH", Wimsheim wurde am 24.01.2022 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 24.01.2022 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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