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Wiegelmann Dental- GmbH

Dentalmarkt, Formbauindustrie, Spezialgipsen..., Gipsfibel, Abbindphase, Begriffsdefinition
Adresse / Anfahrt
Landsberger Straße 6
53119 Bonn
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2005-07-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 23.06.2005 beschlossen,das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 8.870,81 auf EUR 60.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) und § 6 (Abtretung von Geschäftsanteilen) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von technisch-medizinischen Gipsen sowie der Handel mit Dentalerzeugnissen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere sich als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) an der Wiegelmann Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zu beteiligen. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR. Weitere Geschäftsführer: Wiegelmann, Elmar, Bonn, *03.04.1973; Wiegelmann, Christoph, Bonn, *28.04.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der A. u. W. Wiegelmann oHG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 1140) am 10.12.1990 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 23.06.2005 rückwirkend zum 01.01.1991 aufgehoben worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.