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Wiegmann-Dialog-GmbH

Fulfillment, Fulfillmentlogistik, Chargengeführte..., Kaltlager, Zusätzlicher Anhang, Rechnungsversand, Poststelle, Transaktionspost, Portooptimierung, Hybrid-Post
Adresse / Anfahrt
Dingbreite 16
32469 Petershagen
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2011. Geschäftsanschrift: Dingbreite 16, 32469 Petershagen. Gegenstand: Collecting von individuellen Daten vom Druck bis zur Zustellung an die Empfänger, sowie übergreifende Direkt-Marketing FollowUp-Maßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiegmann, Falk, Petershagen, *25.06.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-04-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Wiegmann DMP GmbH Direktmarketing-Produktions-Gesellschaft in Petershagen (Amtsgericht Bad Oeynhausen - HRB 15209) und in § 5 (Geschäftsanteile) beschlossen. § 6 ist ersatzlos entfallen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

2017-04-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.03.2017 mit der Wiegmann DMP GmbH Direktmarketing-Produktions-Gesellschaft mit Sitz in Petershagen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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