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Wilhelm Buermann GmbH

Sanitär, Dienstleister, Exklusiver..., Materialauswahl, Brennwerttechnik, Heizsystems, Firmenhistorie, Bewerbe, Mustermann, Altersschichten, Systemtemparaturen
Adresse / Anfahrt
Am Holunder 58a
30459 Hannover
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-12:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Buermann, Johannes, Hannover, *15.04.1983.

2016-04-11:
Die Gesellschafterversammlung hat am 16.03.2016 beschlossen, das Stammkapital (DEM 60.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 30.677,51 um EUR 332,49 auf EUR 31.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Stammkapital) zu ändern. Nicht mehr Geschäftsführer: Buermann, Volker, Gas- und Wasserinstallateurmeister, Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Buermann, Johannes, Hannover, *15.04.1983, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Buermann, Johannes, Hannover, *15.04.1983. Einzelprokura: Buermann, Volker, Hannover, *11.08.1953.

2016-06-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 31.000,00 EUR auf 62.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Sanitär- und Heizungstechnik Buermann & Schloimann GmbH in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 9067) beschlossen. 62.000,00 EUR.

2016-06-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.05.2016 mit der Sanitär- und Heizungstechnik Buermann & Schloimann GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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