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Walter & Co. GmbH

Sonstige Dienstleistungen, Straßenreinigung, Kehrmaschinen..., Magnum, Fräsen, SCARAB, Kundenbeziehungen, Einweisung, Radstand, Fräsdienst, Hochdruckpumpe
Adresse / Anfahrt
Auf der Haardt 1
66693 Mettlach
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 1995
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und 14 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Straßendienstbereich und der damit verbundenen Nebenleistungen, der Handel mit Kraftfahrzeugen und Maschinen aller Art sowie der Abschluss aller den Geschäftszweck dienenden Handelsgeschäfte.

2009-09-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Benjamin, Mettlach, *20.05.1978; Walter, Alexander, Mettlach, *10.10.1982. Geschäftsanschrift: Auf der Haardt 1, 66693 Mettlach.

2015-10-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 , 3 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstands sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 105.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der SFG GmbH (Amtsgericht Saarbrücken HRB 15568) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Straßendienstbereich und der damit verbundenen Nebenleistungen, die Herstellung von Maschinen, der Handel mit Kraftfahrzeugen und Maschinen aller Art sowie der Abschluss aller den Geschäftszweck dienenden Handelsgeschäfte. Neues Stammkapital: 130.000,00 EUR.

2015-10-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2015 mit der SFG GmbH mit Sitz in Mettlach als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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