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WILKEN NEUTRASOFT GmbH

Niederhoner
Adresse / Anfahrt
Hansaring 106
48268 Greven
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2007 Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Osnabrück (bisher Amtsgericht Osnabrück HRB 201560) nach Greven beschlossen. Geschäftsanschrift: Hansaring 106, 48268 Greven. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von Software aller Art für Datentechnik sowie die Vermietung von Computersystemen und Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Abromeit, Jürgen, Georgsmarienhütte, *12.11.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-02-19:
Bestellt als Geschäftsführer: Heinz, Peter, Lichtenau, *30.11.1960, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Abromeit, Jürgen, Georgsmarienhütte, *12.11.1960.

2009-02-25:
Bestellt als Geschäftsführer: Schulte-Rentrop, Peter, Telgte, *07.01.1961, einzelvertretungsberechtigt.

2009-05-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme von Teilen des Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung aus dem Unternehmens NEUTRASOFT GmbH & Co. KG (AG Steinfurt HRA 2544) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2008 Teile des Vermögens der NEUTRASOFT GmbH & Co. KG mit Sitz in Greven (AG Steinfurt HRA 2544) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-05-26:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.05.2009 wirksam geworden.

2010-01-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Öfele, Peter, Burgau, *14.06.1963.

2015-07-21:
Prokura erloschen: Öfele, Peter, Burgau, *14.06.1963.

2018-07-05:
Bestellt als Geschäftsführer: Wilken, Folkert, Ulm, *17.01.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-07-27:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.07.2018 mit der Wilken GmbH mit Sitz in Ulm verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-07:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wilken GmbH am 03.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.