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Willi Lang, Bäckerei-Konditorei GmbH & Co. KG

Edeka, Langs, Backstube..., Feingebäck, Frühaufsteher, Bäckerhandwerk, Familienbetrieb Teamgeist, Händen im Teig, Konditorenkunst, Traditionsbäckerei
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 49
77799 Ortenberg
1x Adresse:

Lindenplatz 1
77652 Offenburg


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-27:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 49, 77799 Ortenberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hoppler Verwaltungs GmbH, Ortenberg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 713194). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Willi Lang, Bäckerei - Conditorei GmbH", Ortenberg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 470577) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-07-30:
Der Einzelkaufmann Hoppler, Jürgen, Ortenberg, *25.12.1959, hat als Inhaber der Firma "Jürgen Hoppler e.K.", Ortenberg , das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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