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Willtec Messtechnik GmbH & Co. KG

Produktgruppen, Sensorik, Ablesen von Messwerten..., Anzeigen und Ablesen, Hauptshop, Prüfen mit Prüfsystemen
Adresse / Anfahrt
Eschenweg 4
79232 March
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-01-10:
(Die Entwicklung, Produktion und der Handel mit mechanischen und elektronischen Weg- und Winkelmesssystemen sowie den dazu notwendigen Komponenten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eschenweg 4, 79232 March. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Willtec Messtechnik Verwaltungs GmbH, March (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 725614), mit der Befugnis für die jeweiligen Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der "Willtec Messtechnik Verwaltungs GmbH", March, (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 725614) Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-06-02:
Der Einzelkaufmann Willmann, Wolfgang Richard, March, *05.05.1954 hat als Inhaber der Firma "Willtec Messtechnik W. Willmann e.K.", March das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.04.2022 mit Nachtrag vom 19.05.2022 und der Versammlungsbeschlüsse vom 21.04.2022 und 19.05.2022 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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