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Wind Technik Nord GmbH

Datenverarbeitung, Windpumpen, Windenergieanlagen..., Direktverkauf, Windkraftanlagen, WTN
Adresse / Anfahrt
Enger Straße 13
25917 Enge-Sande
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-17:
Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Windenergieanlagen und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Zubehör für Windenergieanlagen und die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Vertrieb und dem Betrieb von Windenergieanlagen und Zubehör. Kapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Wippich, Norbert, *10.06.1948, Stedesand; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wippich, Tobias, *24.03.1978, Niebüll; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.12.2008..

2009-02-19:
Kapital: 25.500,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 ist das Stammkapital um 500 EUR auf 25.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 (Stammkapital) geändert worden..

2009-11-19:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2008 das Vermögen der Einzelfirma Windtechnik-Nord Agnes Wippich, Inhaberin Agnes Wippich, mit Sitz in Enge-Sande (AG Flensburg, HRA 1222 Ni) übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2009-12-09:
Die Spaltung ist mit der am 01.12.2009 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden..

2011-10-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Wippich, Norbert.