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Winzerkeller Sommerach eG

Weinbar, Einkaufen von Daheim, Sommerbar..., Weinschule, Kostbar, Ausschank, beschränkter, Winzergenossenschaft, eingetragene
Adresse / Anfahrt
Zum Katzenkopf 1
97334 Sommerach
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-01-14:
Bestellt Vorstand: Dipl.-Agar Ing. Dietrich, Frank, Eisenheim - Untereisenheim, *19.06.1969.

2005-09-02:
Ausgeschieden Vorstand: Preißinger, Eugen, Geschäftsführer, Sommerach.

2006-09-06:
Bestellt: Vorstand: Kreis, Erwin, Sommerach, *08.07.1966. Ausgeschieden: Vorstand: Münch, Kurt, Winzer Sommerach. Geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: Dietrich, Frank, Eisenheim - Untereisenheim, *19.06.1969. Geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Then, Benno, Sommerach, *09.12.1952.

2007-08-09:
Die Generalversammlung vom 29.06.2007 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 11 (Recht der Mitglieder), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschrift), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) und 46 (Bekanntmachungen). Ausgeschieden: Vorstand: Weickert, Rupert, Sommerach, *21.03.1953. Bestellt: Vorstand: Zehner, Andreas, Oberschwarzach, *20.01.1976.

2017-12-02:
Ausgeschieden: stellvertretender Vorsitzender: Then, Benno, Sommerach, *09.12.1952. Geändert, nun: stellvertretender Vorsitzender: Kreis, Erwin, Sommerach, *08.07.1966. Bestellt: Vorstand: Zobel, Gabriele, Sommerach, *23.12.1967. Die Pfropfrebengenossenschaft Sommerach eG mit dem Sitz in Sommerach ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2017 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 25.07.2017 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 25.07.2017 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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