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Wirtgen GmbH

Maschinenbau & Betriebstechnik, Straßenbau, Materialaufbereitung..., Unternehmensverbund, Baumaschinenindustrie, Binderschicht, Gewähltes, Unternehmensgrundsätzen
Adresse / Anfahrt
Reinhard-Wirtgen-Straße 2
53578 Windhagen
Kontakt
113 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 113 Mitarbeiter
Gründung 1961
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2005-12-28:
Der mit der Wirtgen Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Windhagen (Amtsgericht Montabaur HRB 10492) am 03.12.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.12.2005 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom19.12.2005 hat der Änderung zugestimmt.

2013-02-27:
Prokura erloschen: Mantel, Franz Sales, Neustadt/Wied-Hombach, *01.04.1951.

2013-04-30:
Migrationsfehler von Amts wegen berichtigt: Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2000 zuletzt geändert am 09.01.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr, Dauer) beschlossen.

2013-06-12:
Der mit der Wirtgen Beteiligungsgesellschaft mbH, Windhagen (Amtsgericht Montabaur HRB 10492) am 03.12.2003 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.04.2013 zum 30.04.2013 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2013-07-04:
Mit der Wirtgen Road Technologies GmbH mit Sitz in Windhagen (Amtsgericht Montabaur, HRB 23312) als herrschendem Unternehmen ist am 29.05.2013 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2013 zugestimmt.

2013-09-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Barimani, Cyrus, Königswinter, *14.07.1966.

2015-04-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und damit auch die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: die Herstellung von Maschinen, Anlagen und Ersatzteilen, insbesondere für die Bau- und Baustoffindustrie sowie für die Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen, der Vertrieb eigener Erzeugnisse und der Handel mit fremden Erzeugnissen gleicher oder verwandter Wirtschaftszweige, die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen sowie die Forschung, Entwicklung und Lizenzvergabe auf den oben genannten Gebieten. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Felderhoff, Reimund, Essen, *20.01.1959, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Betzelt, Frank Georg, Bad Honnef, *18.03.1968, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wirtgen, Stefan, Windhagen, *01.07.1970; Wirtgen, Jürgen, Windhagen, *26.02.1965. Die Gesellschaft hat eine Liste der Beiratsratsmitglieder zum Handelsregister Montabaur eingereicht.

2018-04-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 beschlossen.

2018-08-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2018 mit der Wirtgen Used Equipment GmbH mit Sitz in Windhagen (Amtsgericht Montabaur, HRB 13962) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-11-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lehnert, Thomas, Oberraden, *04.08.1979. Prokura erloschen: Dr. Barimani, Cyrus, Königswinter, *14.07.1966.

2019-12-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Felderhoff, Reimund, Essen, *20.01.1959.

2020-11-19:
nach Änderung der Vertretungsmacht: Geschäftsführer: Dr. Hähn, Günter Robert, Königswinter, *02.06.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Betzelt, Frank Georg, Bad Honnef, *18.03.1968. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Göbel, Martin, Köln, *15.08.1982.

2020-12-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dinspel, Norbert, Neustadt, *01.04.1965; Herbst, Volker, Langenberg, *29.12.1980; Koch, Frank, Wermelskirchen, *10.03.1964; Dr. Schug, Ralf, Oberlahr, *29.08.1974.

2022-06-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2022 mit der Wirtgen Grund und Boden GmbH mit Sitz in Windhagen (Amtsgericht Montabaur, HRB 20388) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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