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Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hoffmannallee 55
47533 Kleve
Kontakt
20 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 20 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-13:
Wirtschaftsförderung Kreis Kleve Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kleve (Hoffmannallee 55, 47533 Kleve) Nicht mehr Geschäftsführer: Gilleßen, Reinhard, Leitender Kreisverwaltungsdirektor, Kleve. Bestellt als Geschäftsführer: Kuypers, Hans-Josef, Goch, *24.12.1954.

2008-04-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, unter anderem die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Umstellung des Stammkapitals von DEM 418.000,00 auf Euro 213.720,00 beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur des Kreises Kleve, insbesondere durch Förderung von Industrie, Gewerbe und Naherholung und Tourismus. Im einzelnen sind das insbesondere folgende Aufgaben: 1. Werbung und Unterstützung von Gewerbeansiedlungen aller Art im gesamten Gebiet des Kreises Kleve sowie Förderung des Flugplatzes Weeze-Laarbruch zu einem Flugplatz mit ziviler Nutzung für den allgemeinen Verkehr. 2. Erwerb, Veräußerung, Vermietung, Verpachtung und Erschließung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bebauung von Gründstücken und Verpachtung für gewerbliche Zwecke. 3. Unterstützung und Beratung von ansässigen oder anzusiedelnden Unternehmen insbesondere bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden Arbeitskräften, Wohnungen. 4. Die Förderung des Tourismus im Kreis Kleve. Stammkapital: 213.720,00 EUR.

2015-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2 und 3 (Stammkapital, Gesellschaft, Stammeinlage und Kündigung) beschlossen. Ferner wurde § 5 Abs. 4 geändert; § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 wurden neu gefasst; § 11 Abs. 6 Buchstabe b) wurde geändert, Buchstabe c) wurde neu gefasst und der Buchstabe d) wurde neu eingefügt. § 12 Abs. 2 wurde ersatzlos gestrichen, die folgenden bisherigen Abs. 3 bis 6 wurden als Abs. 2 bis 5 neu nummeriert; § 23 wurde neu eingefügt und der bisherige § 23 ist nunmehr § 24.

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