Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Wohnungsverwaltung Langner GmbH

Immobilienverwaltung
Adresse / Anfahrt
An der Schäferei 14
04159 Leipzig
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-03-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2019. Geschäftsanschrift: An der Schäferei 14, 04159 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Die technische und kaufmännische Betreuung eigener und fremder Wohn- und Gewerbeimmobilien, die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, die Vermittlung zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmter Immobilien bzw. Grundstücke, Erwerb, Besitz und Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Facility Management. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Langner, Dirk, Leipzig, *09.07.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Wohnungsverwaltung Langner e.Kfm. mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 18166) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 13.03.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.