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Wolff Executive GmbH

Letzter Monat Bestätigter, Monat Bestätigter, Monat Bestätigter Kauf..., Bestätigter Kauf, Monate Bestätigter, Monate Bestätigter Kauf, Bewertung vom Käufer
Adresse / Anfahrt
Gartenstraße 9
71292 Friolzheim
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Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-11:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 26.08.2013. Geschäftsanschrift: Aschmattstraße 8, 76532 Baden-Baden. Gegenstand: Der Kauf, die Weiterentwicklung, der Verkauf und das Halten von Immobilien und Grundstücken. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Andersson, Dan-Gunnar Bjarne, Warborough (Großbritannien), *16.03.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-04-22:
Die Hauptversammlung vom 07.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen. Firma geändert; nun: LEO Tower Project AG.

2015-09-22:
Bestellt als Vorstand: Derville, Julie, Drusenheim / Frankreich, *05.10.1993. Nicht mehr Vorstand: Andersson, Dan-Gunnar Bjarne, Warborough / Vereinigtes Königreich, *16.03.1960.

2017-05-08:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.03.2017 und 05.05.2017 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "LEO Tower Project GmbH", Baden-Baden gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.