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Wulfestieg Gebäudetechnik GmbH

Sanitär, WGT, Regenerative..., Heizungsrechner, Abgasanalyse, Heizwertgeräten für Warmwasser, Messprotokoll, Heizungsangebot, Themenfelder, Tablet-PC, Energiequellen
Adresse / Anfahrt
Höpfnerstraße 14
30459 Hannover
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2014. Geschäftsanschrift: Höpfnerstraße 14, 30459 Hannover. Gegenstand: Die Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hemme, Torsten, Hannover, *17.08.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Hemme, Torsten, Hannover, *17.08.1969 unter der Firma Wulfestieg Gebäudetechnik e.K. Inhaber Torsten Hemme in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 203164) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.07.2014.

2017-09-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2017 mit der Prieto Gebäudetechnik GmbH mit Sitz in Hemmingen (Amtsgericht Hannover, HRB 213479) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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