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XPoint Computerservice GmbH

Ihr Netzwerkspezialist, Intranet, Internethosting..., Internetanbindung, Videoüberwachung, Wolke
Adresse / Anfahrt
Schnellerstraße 102
12439 Berlin
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2017-10-05:
Firma: XPoint Computerservice GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Schnellerstraße 102, 12439 Berlin; Gegenstand: Beratung im EDV-Bereich, Vertrieb von EDV-Erzeugnissen, Serviceleistungen im Bereich Hard-/Software, Eigenentwicklung/Wartung von Software. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Albrecht, Stefan, *28.03.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 2. Böhm, Till Heiko, *23.08.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 3. Burchardt, Axel Leonhart, *10.03.1971, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.07.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der XPoint Computerservice OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 53560 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.07.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2017-12-06:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 .

2018-03-05:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 .

2019-11-19:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2019 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt um § 16a .

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