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XTAIN GmbH

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Adresse / Anfahrt
Grenzstraße 2
01917 Kamenz
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-03-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2016. Geschäftsanschrift: Hochsteinstraße 7, 01920 Elstra. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Unternehmen in belangen der IT und Softwareentwicklung, sowie die Entwicklung und der Betrieb von Softwareprodukten. Stammkapital: 500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frach, Sebastian, Kamenz, *06.12.1988; Ruta, Maximilian Peter Vincenzo Corrado, Köln, *18.06.1993, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 sowie 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neue Firma: XTAIN GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.

2017-10-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 sowie 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Kamenz. Geschäftsanschrift: Grenzstr. 2, 01917 Kamenz. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die XTAIN OHG mit dem Sitz in Kamenz (Amtsgericht Dresden, HRA 9990) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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